Regal
regalieren
Regalität
* Regāl, n., –(e)s; –e:
1) (s. Rack4a; Recke I15) ein Gestell mit Fächern, Etwas darin aufzustellen: Auf großen R–en stehen da Geräthe. 9, 601a; Hölzerne R–e, auf denen Waaren zusammengeschichtet lagen. Äq. 1, 297; Ein Bücher-R. 13, 138; Auf die Formen-R–e werden die Formen gestellt und eingeschoben. Kat. 20; Die Schriftkästen werden auf sogenannte Kasten-R–e gestellt. 18; Keller-, Küchen-, Waaren-R. etc., vgl. auch: Wie auf „Rayolen“ in einem wohlversehenen Keller stehen dort viele 1000 Flaschen neben einander. M. 1, 18 etc. und Riole. 1, 59, mit der Erklärung: ein Bord oder Fach. besonders für Bücher. 188. —
2) ein (vralt.) musikal. Instrument, Art Handorgel (s. 3): Bringt uns Lauten, Geigen, Flöten! | Junger, hole das R.! 2, 358⁴). —
3) (s. 2) Orgelb.: R., Orgel-R., Name verschiedner Register: z.B. = Menschenstimme u., näher best. durch Zsstzg., z. B.: Apfel- oder Knopf-R., auf den röhrenförmigen Pfeifen mit durchlöchertem Knopf, woraus der Ton kommt; Cymbel-, Geigen-, Grob-, Jungfer(n)-R. etc. —
4) ein (vralt.) Würfelspiel: Buff-R. 417. —
5) Drahtzieh.: die zu Draht auszuziehenden schmalen Messingstreifen, Zaine, „Drahtriemen“. — 6) Hoheitsrecht, s. Hoheit 2 auch in Bezug auf die zahlreichen Zsstzgn. (auch in der ganz lat. Form: Regāle, Mz. Regali-en): Berg-, Salz- und Münz-R. euch angehören soll. 12, 263; Als der Großherzog .. den Fürsten von Thurn und Taxis mit dem Post-R. belieh. 27, 337 etc. —
~īēren, tr., refl.: einem oder sich einen Schmaus (eig. und übrtr., vgl. Ohrenschmaus, Augenweide etc.) bereiten (s. 284): Sich mit Bratwürsten zu r. 34, 267 etc. —
~itǟt, f.; –en: die Eigenschaft. wonach Einem ein Regal (6) und: die Pers., der es zusteht: Gewisse im Berggesetz der Berg- R. vorbehaltne Mineralien. 31 etc.
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