Referat
Referendar
Referent
referieren
* Refer~āt (lat.), n., –(e)s; –e:
Bericht; Bericht-Erstattung. —
~endār, m., –(e)s; –e: auch R–ius, Mz. R–i-en, „Berichterstatter aus den Akten“, in Preußen Titel für Juristen, die an einem Obergericht sich zu einer höhern Prüfung praktisch vorbereiten etc., vergl. Groß-, Kron-R., früher als Titel hoher Reichsbeamten in Polen etc. —
~ént, m., –en; –en: Berichterstatter (abgek.: Ref.). —
~īēren: 1) intr. (haben): Bericht erstatten. — 2) tr.: Rechtsspr.: Einen Eid r., den angetragnen zurückschieben, d. h. statt zu schwören, vielmehr den Gegenpart seine Behauptung beschwören lassen.
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