Faksimile 0693 | Seite 691
Reede reeden
Rēēd~e, f.; –n:
1) „Ort, wo man sich zu Etwas bereit macht — auch die Schiffe zur Abfahrt [s. 2], wo die Turner ruhen und warten bis ihre Turnreihe kommt etc.“ Jahn Turn. 71. —
2) (s. 1) „ein Ankerplatz nahe bei der offenen See oder in einiger Entfernung vom Hafen oder vom Strande.“ Bobrik 564; Wenn ein Schiff, das absegeln will, aus dem Hafen auf die Rhede geht, um von dort sogleich bei dem ersten günstigen Winde abzugehen, so sagt man: Es hat auf die Rhede ausgelegt. ebd.; Wir wurden mit Booten in die Rheede von Funchal bugsiert. Forster R. 1, 10; Ein einsam Boot lag auf der Rhede. Freiligrath Pol. 2, 10; Ca 11; Batavia hat seiner seichten Meeresufer wegen keinen Hafen, sondern nur eine Rhede. Gerstäcker Äq. 1, 295; Richterschwyl hat eine sehr artige Lage am [Vierwaldstädter] See. .. Die Rhede ist freundlich, die Schifffahrt lebhaft. G. 26, 142; Der stattliche Hafe, herrliche Reide. Olearius Reis. 51a; Fern auf der Rhede ruft der Pilot, es warten die Flotten. Sch. 76a; 57a; Nicht Buchten empfingen die Schiff’ und bergende Reeden, | nur Geklüft umstarrte den Strand. V. Od 5, 404; Eine Anhöhe über der Reede, wo die Griechen vor Anker lagen. W. Luc. 5, 219; 4, 184 etc.; Außen-, Binnen- R. etc. —
~en, tr.:
u. häufiger: Aus-r., „,ein Schiff, nam. einen Kauffahrer mit alle Dem ausrüsten, was es zu einer beabsichtigen Seereise nöthig hat“ etc. Bobrik 73. — Dazu: (Aus-)Redung: Schiffsausrüstung u. das dazu Gehörende; (Aus- oder Schiffs-)Reeder oder Rheder (z. B. Musäus M. 2, 79): Schiffseigner; Mitreeder: Eigenthümer einer Schiffspart; Reederei: Geschäft eines Reeders; Ausrüstung und Befrachtung eines Kauffahrers: Die Einwohner treiben eine ausgedehnte Rhederei. Schmarda 1, 27, s. Bobrik.
Anm. S. bereit, Anm. Die schwankende Schreibw. zeigen die Bsp. Doppel-e dürfte dem Deutschen angemeßner sein als das eigentliche nur in Wörtern aus dem Griechischen übliche „rh“ (s. Sanders Orth. 95).