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Recke
II. Récke, f.; –n:
–n-:
1) (veralt.) das Recken, so: „einmalige Aufziehung und Anschlagung des Folterseils.“ Schm. 3, 41.
2) in einzelnen Fällen, ein Werkzeug zum Recken und Dehnen, so bei den Riemern: R., Strecke, ein langer Baum zwischen zwei Docken zum Recken des Leders. 3) im Leinwandhandel ein Längenmaß von 12 oder 16 Ellen. Campe. 4) eine Einzäunung aus einer durch Querstangen verbundnen Reihe von Pfählen, vgl. Rechen 2 und Fischrechen. 5) (vergl. Rack 4; Reck; Rick 1):
a) Färber.: Stangengerüst zum Aufhängen des Gefärbten.
b) Reepschläg.: auf Stützen ruhnde Latten mit Haken, an welche die Spinner die gesponnenen Fäden aufhängen, damit sie nicht auf den Boden herabhängen.
c) Schiff.: Brettergestell und Haken, worin und woran Kugel und Waffen, vor dem Hin- und Herschlingern geschützt, ruhen, fo: Gewehr-, Kugel-, Pistol-, Säbel-R–n.