Recke
II. Récke, f.; –n:
–n-:
1) (veralt.) das Recken, so: „einmalige Aufziehung und Anschlagung des Folterseils.“ 3, 41. —
2) in einzelnen Fällen, ein Werkzeug zum Recken und Dehnen, so bei den Riemern: R., Strecke, ein langer Baum zwischen zwei Docken zum Recken des Leders. — 3) im Leinwandhandel ein Längenmaß von 12 oder 16 Ellen. — 4) eine Einzäunung aus einer durch Querstangen verbundnen Reihe von Pfählen, vgl. Rechen 2 und Fischrechen. — 5) (vergl. Rack 4; Reck; Rick 1):
a) Färber.: Stangengerüst zum Aufhängen des Gefärbten. —
b) Reepschläg.: auf Stützen ruhnde Latten mit Haken, an welche die Spinner die gesponnenen Fäden aufhängen, damit sie nicht auf den Boden herabhängen. —
c) Schiff.: Brettergestell und Haken, worin und woran Kugel und Waffen, vor dem Hin- und Herschlingern geschützt, ruhen, fo: Gewehr-, Kugel-, Pistol-, Säbel-R–n.
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