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rechenbar Rechenei Rechenschaft
Réchen~bar, a.:
was sich rechnen (s. d. und Zsstzg.) lässt: Die Aufgabe ist ohne Logarithmen kaum r., un-r., nicht (oder un-) aus-r. etc., nam.: Ebensowenig in der Ausführung be-r. G. 27, 341 etc. und im Ggstz.: Zum un-be-r–en und unermeßlichen Leben. 3, 294; Wodurch sich der Werth .. ins Un-be-r–e erhöht. 18, 294; Platen 1, 294 etc.; Die Fürchterlichkeiten und Unberechenbarkeiten, die ein allgemeiner Volksaufstand mit sich bringen zu müssen schien. Droysen Y. 1, 273, un-be-r–e Dinge. Nbnf. (vgl. rechen II 2a): Kapital, dessen Werth un- berechbar. Gotthelf Sch. 74, ferner in vermeintem Streben nach Korrektheit (s. rechnen, Anm.) —: Unberech nenbar. Devrient 1, 268; Kohl A. 3, 265; E. 1, 146; Mundt Kais. 2, 111; Rob. 2, 185 etc.
~ēī, f.; –en:
s. Rechenkammer.
~schaft, f.; 0:
die Angabe, was und warum man es gethan, gegen Jemand, der Einen für das Thun zur Verantwortung zu ziehn berechtigt ist: Einem R. seines Thuns (Hiob 33, 13) gw.: von (Hiob 33, 13; H. Cid 29 etc.) oder für (Hebr. 13, 17; Luther 5, 494a) Etwas, wegen seines Thuns geben, ablegen, seltner: abgeben (Tieck GsN. 1, 29); Sie werden R. theuer gnug geben Dem, der es verboten hat. Luther 6, 12a etc.; R. von Jemand für Etwas fordern, verlangen, wollen etc.; Einen zur R. für Etwas fordern, ziehen; [Er wird] mit dem Schwert in der Hand | zur R. ziehn die Franzosen. Heine Verm. 1, 210; Nun wirst du .. | zur ungeheuren R. gezogen. Platen 1, 341 etc.; Ich bin dir von meinem Thun und Lassen oder: dafür keine R. schuldig; Jch will mich nicht der R. entziehn; | die Richter sind es nur, die ich verwerfe. Sch. 412b etc. Veralt.: Der Herr der Knechte .. hielt R. [,,Rechnung“ Eß] mit ihnen. Matth. 25, 19.