Faksimile 0642 | Seite 640
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Rapier rapieren
* Rapīēr (frz.), n. (m. Klencke Parn. 1, 12), –(e)s; –e:
„R. hieß nicht bloß, was es itzt heißt, ein Fechtdegen, eine an der Spitze verwahrte Klinge, womit man fechten lernet, sondern überh. ein jeder lange Degen. L. 8, 275 Anm. zu den Versen; Wie Ehud .. | dem Fürsten das R. in seinen Wanst gestochen. Scultetus, vgl. dagegen z. B.: Nur R.-Streiche sind bis jetzt gefallen; der Ernstkampf soll noch folgen. Börne 3, 371 etc.; Er führte ein sehr gutes R. [vgl. Klinge; focht gut]. G. 21, 195; Seinen Herren Amtsbrüdern kein R. anzubieten oder sie kämpflich begrüßen. Hippel Leb. 1, 79; Weil Ihre fürstl. Gn. ohne alle Ursache wider mich mit dem R. sein wollen. Schweinichen 2, 337, veralt. = entrüstet (s. d.). Zsstzg. z. B.: So manches Blut-R. Opitz (= Schwert, s. o.); Hau-R–e. G. 20, 174 im Ggstz. zu Stoß-R. etc. Die Schreibw. Rappier gegen das frz. rapiere und gegen Sanders Orth. 39.
~en: 1) intr. (haben):
mit dem Rapier fechten: Sie fechten eig. nicht, s. r. bloß. Börne 3, 12. 2) tr.: schaben, reiben, nam.:
a) Kochk.: R. heißt das Ausschaben des Fleisches und des Speckes aus Sehnen, Häuten und Fasern vermittels eines Messers oder eines scharfkantigen Blechlöffels. Scheibler Kochb. 12.
b) die Karotten zu Schnupftaback (s. Rapé) zerreiben, was meist auf einer Rapiermaschine (oder sogenannten Rappe, frz. râpe) geschieht.