Ranzion
ranzionieren
* Ranziōn, f.; –en:
Lösegeld für einen Kriegsgefangnen etc. 1086a, — „frz. rancon von lat. rcdcmtio.“ 713, vgl.: Das ausländische Kriegswort Ranson. Pr. 228; Dem Heilande, der die Erlösung, Bezahlung, Lösgeld und Ranson selber ist. 216; Eine so große „rantzon.“ . . Den „rantzon.“ .. Die Summa der „Rantzon.“ 141; Keine „Rantz- ohnung“ noch Ablösung. B. 102b; Eine Summa Gelds zu „rantzung“ aufgelegt. 741b. —
~īēren, tr.: 1) durch Lösegeld freikaufen etc. 4, 136 etc., vgl.: Die Gefangenen wurden um groß Gut „gerantzet.“ 603a etc. —
2) Lösegeld fordern oder erpressen, vgl.: Damit ein halb Dutzend Seelen dem rantzonierenden Fegteufel aus dem Fegfeuer ablösen. B. 112b.
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