Faksimile 0642 | Seite 640
Ranzion ranzionieren
* Ranziōn, f.; –en:
Lösegeld für einen Kriegsgefangnen etc. Sch. 1086a, „frz. rancon von lat. rcdcmtio.“ Diez 713, vgl.: Das ausländische Kriegswort Ranson. Mathesius Pr. 228; Dem Heilande, der die Erlösung, Bezahlung, Lösgeld und Ranson selber ist. 216; Eine so große „rantzon.“ . . Den „rantzon.“ .. Die Summa der „Rantzon.“ Weidner 141; Keine „Rantz- ohnung“ noch Ablösung. Fischart B. 102b; Eine Summa Gelds zu „rantzung“ aufgelegt. Stumpf 741b.
~īēren, tr.:
1) durch Lösegeld freikaufen etc. Stiling 4, 136 etc., vgl.: Die Gefangenen wurden um groß Gut „gerantzet.“ Stumpf 603a etc.
2) Lösegeld fordern oder erpressen, vgl.: Damit ein halb Dutzend Seelen dem rantzonierenden Fegteufel aus dem Fegfeuer ablösen. Fischart B. 112b.