Rangieren
* Rangīēren (franz. rangsh–):
1) tr. (f. Rang arrangieren, derangieren): in Ordnung stellen, reihen: Das Gewehr auf! rangiert euch! richt euch! Dr. 1, 253; Ihre Vorräthe zu r., Kataloge darüber zu machen. 39, 230; Man kann sie nur in die zweite Klasse r. E. 1, 109; 5, 190 etc.
a) im Partic. auch z. B.: Ein rangierter Mann. W. 3, 60, dessen Verhältnisse in Ordnung sind; Sein in pekuniärer Hinsicht rangierterer Bruder. R. 4, 368. —
2) intr. (haben), in der Rangordnung eine gewisse Stelle einnehmen: Sie r. erst nach dem Kammerherrn etc., vergl.: Ob das Leblose der Schöpfung über das Belebte im Maße der Proportion rangerieren möge. 1, 231.
Zsstzg. zu [1] z. B.: Āūs-: als nicht mehr ganz brauchbar aus der Reihe des für gewisse Zwecke Dienenden entfernen (s. ausmerzen): Ein ausrangiertes Pferd. Laube DW. 5, 30. —
Eīn-: einreihen. Danzel 428; G. 37, 37 etc. —
Um-: anders rangieren: Nach den neuesten Entdeckungen Alles sogleich um-r. G. Br. 250a.
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