Faksimile 0627 | Seite 625
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quitt
Quitt, a. (doch gw. nur als prädik., nicht als attribut. Ew.):
los (s. d. III 4), ledig, frei von Etwas, z. B.:
a) zuw. mit „von“: Mach mich von diesem Mörder quit. Rolenhagen Fr. 348.
b) gw. mit abhäng. Genit. (zuw. auch statt dessen mit Acc.): Einer Sache g. sein, gw. insofern sie Verpflichtungen auflegt oder man sie als lästig los zu sein wünscht, z.B. eines Eides (1. Mos. 24, 8), aller Leiden (Hebel 3, 447), des Dankes 79 (L. Nath. 1, 5), der Pflichten gegen Jemand (Rückert Morg. 1, 96), der Strafe (2, 103), aller Sorgen (W. Luc. 6, 180) etc.; Dann seid ihr eures Schließeramtes q. Sch. 391b; Die Ehe kost viel; ich dank Gott, daß ich der meinen quit oder ohn bin. Weidner 247 etc.; Kaum aber sind wir oft sie q. [die Sorgen]. Michaelis 65 etc., und mit dem Bstw. verschmelzend: Dann wär ich sorgen-q. Werner Febr. 29 etc.; zuw. auch allgemeiner: Meiner Freundschaft sind sie q. [verlustig]. L. 1, 471 etc. Einer Sache q. werden, z. B.: Da werde ich ja gleich der Schüsse q. Immermann M. 1, 303; Um der Last des Aufspeicherns q. zu werden. 259; Sie zerrte sich von der Wand ab, um der Faust aus dem Schopf q. zu werden. 4, 161; Es naht die Stunde, meiner Last zu werden q. [meiner Entbindung]. Platen 4, 112 etc., ferner: Ich aber, unter solchen Umständen aller Hoffnung q. [seind, = bar, verlustig], rief etc. G. 27, 228; Warf sich, der Sitte q., an meinen Hals. Müllner 4, 30; Wie, des Wohlstands q., dem sie aus Zwang gefröhnet, | die liebe Natur sich tummelt. W. 20, 54 etc., ferner: Er er- klärte sich zugleich aller seiner Versprechungen q. und aller Verträge entlassen. Sch. 858a; Als nun die schöne Frau . . | sich ihres Schreckens q. [davon befreit] sah. W. 11, 138 u. ä. m., dagegen veraltet: [Es sind] viel Weiber ihrer Ehr und Männer q. gemacht [beraubt]. Opitz; Nichts Besseres, denn daß sich Einer eines solchen Pferds bald quit mache [sich davon los mache]. Seuter 19 etc. und mundartl., niederd.: Einer (oder eine, s. o.) Sache g. gehen, darum kommen, z. B.: Wer nicht kommt zur rechten Zeit, | Der geht der Mahlzeit queit [s. Anm.]. Sprchw.; Drum geh ich des Wamms q. Alexis H. 1, 2, 198 etc.
c) ohne Nennung des Komplements, nam.: Q. sein, so daß keine Ansprüche gegen Einen mehr erhoben werden können: Wir sind nun (mit einander) q., haben gegenseitig Nichts mehr an einander zu fordern; Diese Thränen nimm, o Welt, noch hin! | deine Gifte, o sie schmeckten süße! | wir sind q., du Herzvergifterin. Sch. 5a; Mit Eurer Aller Liebe Abrechnung | zu halten und mit Jedem g. zu werden. 581b etc. und veraltend mit oder ohne Komplement: Einen (der Schuld etc.) g. zählen, erklären, schelten (s. d.), erklären, daß man mit seinen Ansprüchen befriedigt ist, keine Fordrung mehr habe, s. Haltau- 1496 und Frisch und z. B.: Sollte er nicht billig die Erbsünde sammt der Schuld q. schelten? Fischart B. 108b; 115b; Die gnädige Loszählung und Q.-Scheltung. a; Daß ihr den Mann, der an allem Unheile Schuld ist, losließet und q. schaltet. Reiske Demosth. etc., in diesem Sinn auch früher: quit(t)en. Haltaus und Brem. Wörterb., jett gw. quittieren (s. d. 1), aber dem ältern Zeitw. entsprechend: Quittung (s. d.), wofür veralt. (nach dem Frz.): Die empfing das Geld und, wie ich die Quittanz von ihr nahm etc. Berlichingen 196.
Anm. Aus lat. quietus (ruhig, ledig), s. Haltaus und Diez 98; daher niederd. quīt und entsprechend im ältern Hochd.: Hat Einer vielleicht einen Streit | und wäre gern des Handels queit. Philander 2, 219; Hat abgespannt all Sorgen | und war Geschäften queit. Spee (Wackern. 2, 277⁴) etc. Vielfach umgedeutet auf lat. viduus, vgl.: Quitweib = Wittwe (s. d.). Mathestus Pr. 189 etc.