Pubertät
publice
publicierer
Publicist
Publicität
publik
Publikandum
Publikation
Publikum
* Pūb~ertǟt (lat:), f.; 0; –s-:
Mannbarkeit. —
~lice, adv.: öffentlich. —
~licīērer, tr.: veröffentlichen, bekannt machen. —
~licist, m., –en; –en: Lehrer, Kenner des Staatsrechts; Einer, der über staatsrechtliche od. Staats-Fragen schreibt. —
~licitǟt, f.; 0; –s-: Offentlichk.; Offenkundigk. —
~līk, a.: öffentlich; offenkundig. —
~likándum, n., –s; -likánda: etwas zu Veröffentlichendes. —
~likatiōn, f.; –en; –s-: die Publicierung und das Publicierte. —
~likum, n., –s; –s: eine Gesammtheit von Leuten in Bezug auf etwas ihnen (dem öffentlichen Urtheil) Dargebotnes oder sich Darbietendes: Das P. in einem Theater, Koncert; Das Urtheil des P–s über ein Kunstwerk, über eine Schrift, über Jemandes Handlungen; Gebt ihr ein Stück, so gebt es gleich in Stücken! | . . Das P. wird es euch doch zerpflücken. 11, 7 etc., vgl. Zuschauer-, Zuhörerschaft, Lesewelt, Gemeinde (z. B.: Wie die Gemeinde [den Dichter] prüft und probt. 3, 79), Allgemeinde, Gemeinwesen, die Leute etc. Im Genit. zuw. uv.: Den Verstoß des P. 8, 41 etc. und veraltend mit lat. Abwandlung: Des Publici; Dem „Publico“. 17, 250; 8, 204 etc. Bsp. der Mz.: So viele verschiedene P–s. Pet. 1, 67; Die P–s sind sich zu allen Zeiten gleich. G. 2, 563; HambTh. 1, 51; 208; 214 etc. — Zsstzg. z. B.: Ein übersättigtes Lese-P. 1, 1, 168; Das Koncert-, Theater-P. u. hier z. B.: Das Gallerie-, ein Sonntags-P. etc.
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