prügeln
Prügeln, tr.:
1) (mundartl.) mit einem angehängten Prügel (s. d. 1: versehn: Einen Hund p., bengeln, knütteln. im Allgemeinen vermieden, wegen 2, ähnlich: Einen Weg p. zum Knüppeldamm (s. d.) machen. —
2) empfindlich und derb schlagen, zunächst mit einem Prügel, dann ver- allgemeinert: Einen derb, tüchtig, gehörig, aus dem Ff, hundemäßig p.; Einander od. sich bis aufs Blut p. Südr. 1, 145); Daß Schlagen allemal weh thue, man möge es wichsen oder p. nennen. Ph. 4, 126 etc. —
a) mit Angabe der Wirkung: Einen krumm und lahm, — wund 1, 161) p.; Wenn wir .. aus träger Ruh zu Thaten geprügelt werden. 5, 41; Man prügelte die armen Thiere oft aus einer Ecke des Schiffs in die andere. R. 1, 33; īr prügelte mich in die schmählichste Flucht. N. 1, 258; Wer in den Tempel der Unsterblichkeit | geprügelt werden muß. F. 3, 286; Wie sein Vater ihn [Mengs] zum Maler geprügelt. Rom. 5, 166.
Zsstzg. zu 2, nam. 2a, vgl. die von bläuen, hauen, schlagen, peitschen etc., z. B.: Ab-: derb prügeln: Immerman M. 4, 28; Oehlenschläger Corr. 21; Schlegel Joh. 5, 2; W. 2, 1; Luc. 4, 248 etc. —
An-: z. B.: Müssen erst „angeprügelt“ werden, um ganz damit zuzugehören. Droysen A. 3, 407, scherzh., insofern die Geprügelten zur Genossenschaft gehören, ferner [2a]: Wenn uns .. Thieren noch erst die Sprache angeprügelt würde. Tieck 5, 179, s. ein-p. — Āūf- [2a]: durch Prügeln auf die Beine bringen. —
Āūs-:
1) ab-, durch-p. 7, 58; 88; 226; 9, 8; 4, 376; Sh. 6, 80. —
2) [2a] Etwas durch Prügel austreiben, Ggstz. ein-p.: Den müden Gliedern prügelt man | die Ehre aus. 7, 171; Den Trotz werd’ ich dir schon a. etc. — Dúrch-:
1) gehörig (ab-, aus-) p.: Einen brav 10, 144), aus dem Salze Maj. 1, 290) lederwindelweich Sonn. 9) d. etc. —
2) scherzh.: Als er alle Naturreiche durchgeprügelt. N. 3, 96, sie [Stöcke aller Art] prügelnd durchprobiert etc. — Eīn- [2a]:
1) einbläuen, Ggstz. aus-p. 2: Daß er zum Gebete so oft geprügelt worden. . . Die ihm eingeprügelte Religion. 4, 105; Was ihm sein Hofmeister .. eingepredigt und eingeprügelt. 17, 160 etc. —
2) Das Steuer-E. 1, 39, mit Prügeln eintreiben. — Er-: durch Prügel erzwingen. 16, 12. — Fórt-:
1) fortfahren zu prügeln. —
2) [2a] Geh oder ich prügle dich fort. 9, 3, 7, s. weg-, herunter-p. etc. — Hêr- etc. [2a]: Nachdem Anna die Ordnung hergeprügelt [durch Prügel hergestellt]. Sch. 126; Bleib mir mit deinen Schafen von meinen Rüben oder ich lasse sie her- unter-p. [s. fort-p.]. Ph. 3, 107; Den Esel kann ein Gestütmeister .. in den Nothstall hinein-p. M. 116; Den ich in Ach und Zeter hinein-p. will. Sh. 3, 198 etc. — Lōs-: s. los 3: Auf Jemand l. 2, 26, zu-p. — Wég-: fort-p. A. 1, 37. — Zer- [2a]: im höchsten Grade durch- (gleichsam: entzwei-) p.: Man zerstößt und zerprügelt ihn fürchterlich. 25, 254; 3, 71; E. 165; E. 1, 11; NK. 4, 98 etc. — Zū-: s. los-p. etc.
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