Provision
Provisor
provisorisch
Provisorium
* Provīs~iōn (lat. prow–), f.; –en:
–s-:
1) kaufm.: Gebühr für die Besorgung eines Geschäftes. — 2) Vorrath, nam. an Lebensmittel, s. Proviant. —
~or, m., –s; -ōren, (–s): die Stelle des Herrn vertretender Gehilfe, nam. in Apotheken, ferner: „Schulmeistergehilfen in Schwaben“. 3, 62: P–s sind wahrlich die nützlichsten Leut! ebd. —
~ōrisch, a.: einstweilig, vorläufig bis auf Weiteres geltend etc. (vgl. ~7 interimistisch). —
~ōrium, n., –s; -ori-en: provisorische Verfügung, Einrichtung.
Work in progress
Die Arbeiten am Wörterbuch sind noch nicht abgeschlossen. Beachten Sie daher folgende Hinweise:
- Artikel können falsch segmentiert sein.
- Lemmata können falsch aufgelöst sein.
- Die Struktur, v. a. von Lesarten, kann falsch ausgezeichnet sein.
- Falsch erkannte Zeichen sind nicht auszuschließen.
- Faksimiles können fehlen oder falsch beschnitten sein.
- Das generierte TEI/XML kann invalide sein.