Provinz
Provinzial
Provinzialism
provinziell
Provinzler
* Provinz (lat. prow–), f.; –en (vralt. -ien San- son II etc.); –chen, lein; -:
1) ein größerer selbständiger Landesbezirk, eig. u. zunächst im Ggstz. zu dem Reichsmittelpunkt, so bei den alten Römern zu Jtalien, ferner zur Hauptstadt: So kümmert die Stadt [Versailles] hin. . . Sie ist nicht Paris und ist doch nicht P. Par. 2, 141 etc., — auch (vgl. Dorf 2 etc.) = die Bewohner der P.: Der Aufstand der P–en etc. — 2) übrtr. in der kathol. Kirche: ein Erzbisthumsbezirk etc. —
~iāl: 1) m., –(e)s; –e: Ordensoberster einer Provinz (s. d. 2). — 2) a.: auf eine Provinz (1) beschränkt, landschaftlich: Muß demnach ein wirksamer Volksschriftsteller ein landsmännischer (p–er) sein? SchV. 242; 252etc., vgl. in Bezug auf Sprache: mundartlich. —
~ialism, m., –en; –en: provincialer, mundartlicher Ausdruck; Land-, Landschafts-, Gauwort, vgl. Landsmann. —
~iéll, a.: provinzial. —
~ler, m., –s; uv.: Jemand aus der Provinz, im Ggstz. des Haupt- od. Großstädters. 22, 47; Naß. 1, 139.
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