Prokura
Prokurant
Prokuration
Prokurator
Prokurist
* Prokūr~a (lat.), f.; –s:
nam. kaufm.: Geschäftsvollmacht, s. Prokuration: Seinem Buchhalter P. ertheilen; Der Buchhalter, Faktor hat, führt Kat. 150) die P. etc. —
~ánt, m., –en; –en: Prokura- Träger, der Geschäftsbevollmächtigte. —
~atiōn, f.; –en; –s-: Prokura, Vollmacht; Verheirathung durch P., wobei für einen der Brautleute, der nicht anwesend sein kann, ein bevollmächtigter Stellvertreter (Prokurator) das Jawort ausspricht. —
~ātor, m., –s; -atōren: der bevollmächtigte, Jemand und dessen Jnter- essen vertretende Sachwalter: Eine gewisse Angelegenheit, die man durch keinen P. verrichten kann. 1, 193 (s. kacken, Anm.); Zum P. oder Sachwalter des Klosters ver- ordnet. 2, 73 etc., s. Prokuration; Der Platzregen als Ehe-P., Posse von Kammer-P., Sachwalteiner (Finanz-)Kammer etc. —
~ist, m., –en; –en: Prokurant.
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