Preller
Prellerei
Préller, m., –s; uv.:
1) Einer, der Einen prellt, (s. d. 2), z. B.: Wenn sie dann und wann unter Maulthiertreiber und P. fallen, die nicht so säuberlich mit ihnen verfahren [die sie auf einem Tuch etc. in die Höhe prellen, s. d. 2b]. 29, 146 etc. u. häufiger (s. prellen 2c): Die P. prellt’ ich tüchtig. 4, 131 etc., — weibl.-: P–in. — 2) ein prellender, prallender Schlag auf den Hintern, s. II. Prall. — 3) = Prellplatte (s. d.). — 4) ältre Bez. einer Art Kanone. Gd. 356, s. lung. —
~ēī, f.; –en: das Prellen s. d., worauf sich die Hinweise in [ ] beziehn:
1) [2b] Gr. 2, 115. —
2) gew. [2c]: Er glaubt, es sei auf kleine P–en angelegt. 10, 39; 16, 115; 20, 176; Kön. 90 etc.
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