Preishaft
preislich
Preisling
Prēīs~haft: preiswürdig (s. d.):
1) P–e Waare, von einer dem Waarenpreis entsprechenden Qualität. — 2) P–e Dinge vornehmen. löblich, rühmlich. —
~lich, a.: preishaft 2 (in gew. Rede meist nur noch scherzh., vgl. lobesam, ehrsam etc.): In p–em Gedichte. 101b; Kaspar Fabian von Luck, wie er ihn dann p–st bezeichnete. Y. 1, 9; In alle Ewigkeit p. [mit Ruhm] gedacht. P. 30; Ritterübungen und p–e Thaten. 24; Von ihm, den ihr verdammet, .. | hab ich aus treuem Munde viel P–es gehört. 81; N. 36; Habegern von Fürchtenicht | der p–e, freisliche, un- abweisliche, unabspeisliche. Mak. 2, 31 etc., auch als Titel mancher Behörden, nam.: Eine hoch-p–e Regierung. E. 1, 93; Dem hoch-p–en Gericht. Häusl. Herd 1, 81; Das hoch-p–e Kollegium der Zehnmänner. 14, 148; Hoch-p–er Herr Archon. 13, 123 etc., auch: Die hoch-p–e Stazia. 34, 41 (vergl. Preiswürdige Stazia. 39) etc. —
~ling, m., –(e)s; e: Brösling.
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