Prävalation
prävalieren
Prävarikalion
Prävenire
prävenieren
Prävention
präventiv
* Präv~alatiōn (lat. präw–), f.; –en:
kaufm.: Spesennachnahme. —
~alīēren: 1) intr. (haben): das Übergewicht haben. — 2) rel.: kaufm.: sich vorweg in der Auslage der Valuta decken, Spesen nach- oder wahrnehmen. —
~arikaliōn, f.; –en: Pflichtverletzung, Treulosigkeit etc. TrR. 1, 30. —
~enīre, n., –s; 0: das Kreuzen von Jemandes Absicht dadurch, daß man das von ihm Gewollte früher thut, bes.: Das P. spielen. 140b etc. —
~enīēren: 1) intr. (haben): das Prävenire spielen. — 2) tr.: Einen p., ihn von Etwas vorher benachrichtigen, damit er sich danach richte. —
~entiōn, f.; –en: 1) vorgefaßte Meinung. — 2) warnende oder als Richtschnur des Verhaltens dienende Benachrichtung. — 3) Maßregel gegen etwas Vorgesehnes, Vorbauung. — 4) Rechtsspr.: das, wo mehrere kompetente Gerichte sind, über ihren Anspruch auf eine Rechtssache entscheidende erste Einschreiten eines Gerichts. —
~entīv, a.: vorbauend, vorbeugend, nam. als Bstw., z. B. P.-Maßregel etc.
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