Pranger
Prangerei
prangern
Pránger, m., –s; uv.:
1) prangende Pers. 6, 7 (selten wegen 2). —
2) Schand- (oder Laster-) Pfahl [s. d. und pfrengen, Anm.] zur Schaustellung von Verbrechern, eig. und übertr., niederd. Kak (s. d.). 112b; 6, 42; 34, 66 u. V.; An den Bankerottierer-P. schließen. Ph. 2, 87; An den Kirchen-P. stellen. 4, 249 etc. Auch z. B.: Der Löwe schläft, der P. [die schändende Schaustellung in der Menagerie] ist zu Ende. 2, 215) etc. und mundartl. fem. 1, 214, vgl.: Die Prechel und P. EfA. 2, 715. —
3) (mundartl.) Einen P. essen, vor der Mahlzeit essen, um sich während derselben zieren zu können. s. prangen 2c. —
~ēī, f.; –en: 1) das Prangen, Geprange: Ich bin nimmer ein Mensch des Schaugepränges und der Schaurednerei, noch irgend einer P. etc. gewesen. E. 333. —
2) das Prangern. —
~n, tr.: an den Pranger (2) stellen: Der als Ehebrecher geprangert wird. A. 2, 348; 33 etc., so auch: Wer möchte sich freiwillig schänden und an-p. lassen? E. IV; Ber. XIII; 29 etc.
Work in progress
Die Arbeiten am Wörterbuch sind noch nicht abgeschlossen. Beachten Sie daher folgende Hinweise:
- Artikel können falsch segmentiert sein.
- Lemmata können falsch aufgelöst sein.
- Die Struktur, v. a. von Lesarten, kann falsch ausgezeichnet sein.
- Falsch erkannte Zeichen sind nicht auszuschließen.
- Faksimiles können fehlen oder falsch beschnitten sein.
- Das generierte TEI/XML kann invalide sein.