Prälat
Prälatur
* Prälāt (lat.), m., –en, (–s); –en:
1) ein hoher Geistlicher mit zuständiger Gerichtsbark. (vergl.: Der Pastor oder Prelat. 5, 10b); Reichs-P. Po. 3, 2. —
2) Bischof (s. d. 2) aus Burgunder. —
~ūr, f.; –en: Würde u. Stelle eines Prälaten.
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