Prahm
Prahme
Prahmen
I. Prāhm, m., –(e)s; –e. — ~e, f.; –n. — ~en: m., –s; uv.:
1) Schiff.: großes, ganz flaches und offnes, länglich viereckiges Flußfahrzeug, z. B.: Bagger- od. Mudder-P., zum Baggern, Ausmuddern; Brücken-P., s. Ponton; Über die Aller führt ein Fähr-P. Nachg. 1, 5, bair.: der Farm. 2, 563; Kiel-P., zum Kielholen der auszubessernden Schiffe, Kiellichter, Bulle (s. d. 1b); Ochsen-, Pferde- P., zum Ubersetzen der Zugthiere, wo dies beim Schiffsziehn nothwendig ist; Schau-P., nach = P.; Stück- oder Kanonen-, zum Transport der Kanonen an die Schiffe etc. (s. 2). —
2) ein Maß für Kalksteine = Prahm-Ladung, s. 10, 596. —
3) s. Bram 1c.
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