Pöbelei
pöbelhaft
pöbeln
Pöbelthum
Pȫbel~ēī, f.; –en:
Pöbelhaftigkeit in Gesinnung, Wort, That etc., auch: Die allgemein drohende P. [Verpöblung]. E. 318 etc. —
~haft, a.: in der Art, Weise des Pöbels, roh und gemein: Der alte klobige, p–e Hanswurst. 2, 39; 28, 129; P–e Scherze, welche man Zoten nennt. SchE. 61; Mit p–en Schmähungen. Ant. 2, 88; 2, 25; P–igkeit. Ahnlich: D 1 Pöb(e)lig; Pöblisches Gelächter. A. 110 etc. —
~n, intr. (haben): sich pöbelhaft benehmen, vergl. Zsstzg.: Ver-p. (sein): pöbelhaft werden: Wermit dem Pöbel verkehrt, läuft Gefahr zu ver-p. (versch. 2). — 2) tr. in Zsstzg.: Ver-p. (versch. 1): pöbelhaft machen: Daß diese Art, die dramatischen Stoffe zu behandeln, nicht sie popularisieren, sondern sie ver-p. heißt. 1, 295; GschTh. 196 etc. und als Ggstz.: Ent-p., von der Pöbelhaftigkeit befreien: Dieser Pöbel ist für ihn überhaupt nur da als ein Ggstd, der entpöbelt werden soll. 8, 218 etc. —
~thum, n., –(e)s; 0: Pöbelei; ferner = Ochlokratie.
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