Platz
II. Plátz, m., –es; –e, Plätze (s. 2:
3):
1) der durch platz (I) bez. Schall, z.B. Knall von Gewehren, Pulver Feuerw. 10), von etwas Zerspringendem. Nbnf.: Platzer und Plätzer (schwächrer Schall). — 2) (s. 1) schallender Schlag, Klaps; Mz. auch Plätze; Nbnf.: Platzer, Plätzer. Plitz. 71b. An-P., s. anplatzen. — 3) Forstw., weidm. (Mz.: Plätze):
a) die Stelle, wo ein Baum angeplätzt wird. schwzr.: Brätsche, Prätsche. —
b) ein Maß für geschlagenes Holz: 15 Schock Scheite machen einen P., 4 Plätze einen Sechzig (d. i. 60 Schock). —
c) „Rasen-, Moos- oder Laubstellen, die der Rehbock kahlgeschlagen“. Br. 279. Dazu: plätzen [s. d. 4]: dies Wegschlagen, Wegkratzen des Hoch-, Edel-, Dam- und Rothwildes. ebd. vgl.: Brunstplatz u. Plan II 1e. —
d) Vorder-Keule (-Schlägel) eines Wildschweins, auch: Plätze, f.; –n. S. Anm. zu IV u. zu Plätz.
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