Plätte
plätteln
Plä́tt~e, f.; –n:
1) ein plattes Flußfahrzeug, nam. auf der Donau, s. 530 u. 1, 338: Ein großes Schiff, eine Plette. Bild. 1, 75; P. nennt man in Oberöstreich einen gewöhnlichen Kahn. FrH. 1, 87; Ein Salzschiff muß das sein oder eine andere große P. Stein 130; 123; Platte. vergl.: Ein kleines Schiffel, welches sie in unserm Deutschland ein Plöttel nennen. EfA. 1, 70. Zsstzg. bei z. B.: Die Post-P–n, Art Jacht; Spitz-P–n, Salzschiff mit ebnem Boden und spitzem Vordertheil; Stock-, Urfar- [Überfahr-P–n, Fähre. —
2) das Plätten der Wäsche und das Werkzeug, womit es geschieht, der Plättstahl, Bolzen (s. d. 6), z. B.: Welche die Nähnadel und P. und anderes Geräth des weiblichen Ackers führten. 22, 229; Welche für ihre P. Tannzapfen [deren man sich häufig zur Feurung bedient] bestellten. Oberamtm. 14. —
3) s. Plattheit. —
~eln, intr. (haben) u. tr.: mit Plättlein (platten Steinchen oder Eisen) nach einem umzustürzenden Ziel (dem „Starz“) werfen, „Platten schießen“, s. u.
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