Plagge
plaggen
Plágg~e, f.; –n:
Bekleidet mit P–n, — die Stein’sche Agrargesetzgebung hat das unentbehrliche Wort hoffähig gemacht — d. h. Stücken, die aus einem mit Heidekraut bewachsenen Boden ausgestochen sind. 14, 436); Belegen mit Rasenpatzen (P–n oder Soden). 12, 576; Hundert, ja tausend Jahre haben wir mit P–n gedüngt etc. Ph. 1, 221; 109; Weil wir die Heide- P–n anstatt der Brache gebrauchen. 246; 347; P–nmähen. 3, 214 ff.; Verbr. 1, 5 etc., vergl.: P–n-Grund, -Matte, -Sode, -Torf, ferner: Segende und für die Abstammung PlackII1. —
~en, tr.: Plaggen hauen; mit Plaggen belegen, düngen, be-p., ferner: Ab-p., die Plaggen ausstechen, z. B.: Auf schwach abgeplaggten Heideplätzen. (55) 980b etc.
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