Physik
physikalisch
Physikant
Physikat
Physiker
Physikus
* Phȳsik (gr., gw. ⏑ –), f.; –en:
Naturlehre (s. d. und Kraftlehre) und Lehrbuch darüber: Experimental-P., durch Erperimente veranschaulicht. —
~ālisch, a.: zur Physik gehörig, darauf bezüglich. —
~ánt, m., –en; –en: s. Philosoph. —
~āt, n., –(e)s; –e; –s-: Amtsbezirk und Beruf eines Physikus (2). —
~er, m., –s; uv.: 1) Kenner, Lehrer der Physik oder ein sie praktisch Ubender, zuw. in lat. Form: Ein Physikus ist verwandt mit dem höchsten Ernst, da mag er ein Philosoph heißen, und mit dem gemeinsten Spaß, da kann er für einen Taschenspieler gelten. 6, 333 etc. —
2) s. Physikus. —
~us, m., –ses; –se (oder in lat. Abwandlung: des Physici; die Physici): 1) s. Physiker 1. — 2) ein zur Beaufsichtigung des Medicinalwesens in einem Bezirk und für die dort der ärztlichen Policei anheimfallenden Vorkommnisse vom Staat angestellter Arzt, nach dem Bezirk auch: Amts-, Kreis-, Land-, Stadt- P. (selten: Physiker).
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