Faksimile 0540 | Seite 538
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pflöcken
Pflöcken, tr.:
1) mit Pflöcken befestigen oder versehn: Die Schuster p. die Absätze an die Stiefel (an), s. Pflöck-Ort; Die Leinwánd auf der Bleiche (an-)p. etc.
a) auch (s. binden 3f): Die Leinwand von der Bleiche p., ab-, los-p., die angepflöckte ab-, losmachen.
2) = blöcken (s. d. 2b) in der Reimverbind.: Soll dich der Magistrat stöcken und p. und an den Pranger stellen lassen? Musäus M. 5, 97; Weise Abs. 338 etc. = ins Gefängnis werfen, vgl. an-p.
3) Bäume kappen: Fasst den Entschluß, seine Bäume zu behauen.., | greift zur nächsten Axt und Hacke, schneidet, pflöcket, kürzt und bricht . .. Die gekappten [Bäume]. Hagedorn 2, 26.
Zsstzg. nam. zu [1], z. B.: Ab-:
1) mit Pflöcken abstecken (vgl. abpfählen): Nach der geometrischen Größe der abgepflöckten Stücke [des Weideplatzes]. Pfeiffer (Zeitschr. f. d. Recht 13, 212); Mathesius Sar. 135a.
2) [1a].
3) [3]. An-: an einen od. mit einem Pflock befestigen, eig. und übrtr.: Daß, wie am Rücken angepflöcket, | er alle Vier’ herunterstrecket. Boie (Matthisson A. 8, 132); Pillory’s mit angepflöckten Ohren. Falk Mensch. 26; Ich mußte harren und sitzen wie angepflöckt. Kürnberger N. 1, 83; Wenn schon unser Geist zum höchsten Gipfel klimmt, | bleibt doch ein Flügel noch der Erden angepflöcket. Lohenstein Hy. 30; Arm. 2, 121; Verdutzt, [wie] angepflöckt stand ich. Tieck 3, 7; Pflöckten wir unser Pferd an im Hofe. Willkomm W. 115; Pom. 2, 214 etc., auch o. Uml.: Wie an einen Pfahl angepflockt. Stahr (Schwegler 2, 170). Be-: mit Pflöcken versehn, s. ver-p. Eīn-: mit Pflöcken in Etwas befestigen. IP. 16, 257; Winkel 2, 321 etc., auch o. Uml.: Hohberg 1, 72b etc. u. übrtr., vergl. eintreiben: Den Dummen muste es mit gesalbten Keilen eingepflöckt werden. V. Br. 2, 253. Ver-: mit Pflöcken befestigen, versperren etc.: Bodenstücke eines Fasses, Balken (mit einander) ver-p. (od. verdöbeln) etc., vergl.: Verpflo cken: die Grenzen einer Bergbauberechtigung mit festen und allgemein kenntlichen Marken (Pflöcken) bezeichnen, beschreiben und auf der Karte (Mappe) ersichtlich machen. Scheuchenstuel, s. Markscheidepflock. Zū-: mit einem Pflock zumachen, schließen: Daß nach jedem Schuß das Loch, welches die Kugel in der Scheibe gemacht hat, zugepflöckt werden muß. Winkell 3, 437 etc.