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Pflock
Pflóck, m., –(e)s; Pflöcke; Pflöckchen, lein; -:
ein Körper von der Form eines Bolzens, Zapfens oder Pfahls (s. d.) im Kleinen, dessen Spitze in Etwas hinein gesteckt, geschlagen, getrieben ist oder werden soll, Etwas daran oder damit zu befestigen, zumeist von Holz (s. Döbel): In der Erde steckende Pflöcke von Holz, um die Leinwand eines Zelts etc., oder die auf die Bleiche zu legende Leinwand etc. daran zu befestigen, die Garne und Netze auszuspannen (s. Heftel); Einen P. in die Wand schlagen, Etwas anzuhängen; Einen P. in das gemeinsame Loch zweier in einander greifender Theile stecken, um sie zusammenzuhalten; Einen P. in die Krampe stecken (oder: einen P. vorstecken, s. u.), um die Thür zu schließen; Die Schuster befestigen den Absatz an den Stiefel mit Pflöcken (Holznägeln, Zwecken, Pinnen); In der Mitte der Schießscheibe befindet sich ein P. (Zweck, Pinne) etc. Sprchw.: Einem ein Pflöckchen [niederd.: einen Pricken] vorstecken (s. o.), ihm Etwas versperren, wehren, z. B.: Das ist der Mann, der dem Papst ein Pflöcklein dafür gesteckt hat, daß er nicht soll aufheben noch lösen einen einigen Buchstaben. Luther 5, 221a; 150b etc.; Das Pflöckchen ganz genau [den Nagel auf den Kopf] treffen. Rockenphil. 1, 55, wohl hergenommen von der Schießscheibe etc.; Befestigt unverzüglich | an den P. das Ruder mit der Schlinge. Platen 4, 297 (s. Dulle und Stropp); Sie hängt ihn [den Rock] auf an den P. V. Od. 1, 441; Alle Pflöcke .. von Kupfer. Zunz (2. Mos. 27, 19) etc., auch von Etwas in ähnl. Form: Die Exkremente gehen in starken, verhärteten Pflöcken ab. Winkell 1, 392.
Anm. Mhd. phlok, ob zu Block gehörig? s. pflöcken 2. Daneben: Brückenpflöckling. Simplicissimus 2, 491. Adelung führt auch auf P. m. und Pflocke f.: eine Art Fischernetz, s. Flocke, doch gilt hier gw. „F“ als Anlaut, z. B.: Die Meßlings- oder Gründlings-Flocke, welche .. eine Maschenweite von acht preuß. Linien im Quadrat haben dürfen, während die s. g. See- oder Treibeflöcke eine Maschenweite von 2¹“ im Quadrat haben müssen. Berlin. Fischer. Policeiordn. (12. April 1859) §. 10; Der Kesser, die Flocke [f.] und die Stint-Zeese. Preuß. Gesetz- samml. (1859) 458 etc.
Zsstzg. s. [Anm.], ferner z. B.: Brücken-P. (oder -Pfahl); Grenz-P., nam. Markscheide-P.; Haupt-P. (oder -Heftel, s. Spann-P.); Wie Holperpflöcke pflanzest deine Verse du, | auf daß du selbst im Rausche drüber stolperest. Platen 4, 181; Holzklotz-P. 143; (Markscheide-) P., ein auf eine markscheiderische Aufnahme sich beziehndes eingeschlagnes oder befestigtes Zeichen, s. Scheuchenstuel, verpflöcken und Ort-P.; Wo, mit Tau’n geknüpft an Marmorpflöcke | angebundene Schiffe ruhn. 4, 281 (s. Hafenpfahl); Ort-P., s. Ort 2p u. Markscheide-P.; Ruder- P. G. 26, 315; 18, 326 ff. (s. o. Platen); Schuster-P. (s. o. Zweck, Pinne); Spann-P., Heftel zum Ausspannen der Netze; Ich löste den Strang vom Zelt-P. G. 25, 79.