pflichtbar
pflichten
pflichtig
Pflichtigkeit
pflichtlich
Pflicht~bar, a.:
pflichtig: Er giebt sich p. hin für einen eignen Knecht. 5, 191); 133b; etc. —
~en, intr. (haben): pflichtig dienen, dienstpflichtig sein: Der herrlichen Fortuna pflichtest du. 501 etc. und tr.: das Pflichtschuldige leisten: Pflichte mir deine Treue. 3, 491 etc., — häufiger Zsstzg.: Bēī-: weil man aus innrer Uberzeugung fich dazu verbunden erachtet, beistimmen: Wir werden einer solchen Annahme ohne Widerspruch b. können. Gsch. 157; 19, 124; 3, 6, 92 etc.; Er war weder Beipflichter noch verstockter Glaubensheld. Br. 2, 367; 1, 261a; Eine Beipflichterin des Plato. Arm. 1, 325; Mit seinen Beipflichtungen, gleichen Meinungen und Komplimenten. 11, 26 etc. — Ver-, tr.: durch eine Pflicht verbinden (s. d. 7 und Bsp.): Mein Amt, mein Gewissen verpflichtet mich dazu; Ich bin Jhnen (zu Dank) verpflichtet; Einen Beamten etc. v., in Pflicht nehmen, vereidigen; Kein Eid verpflichtet dem Gezücht der Nacht. Arr. 111; Er ist uns verpflichtet, wie wir ihm. 9, 167; Das ganze Heer [ist] aufs Neu verpflichtet [vereidet]. 12, 58; Der dem Papst nicht verwandt noch verpflicht oder zum wenigsten der Pflicht sich entwirkt hätte. 8, 4a; Dem Geisterreich .. | verpflichtet mich der furchtbar bindende Vertrag | .. zu tödten alles Lebende. 464b; Ist verpflichtet, das unheimliche Begebnis .. anzuzeigen. Verm. 1, 233; Eine dem Teufel verpflichtete Brandhexe. 2, 211; Daß ein Orakel mich zu Hoffnungen verpflichtet. 12, 322 etc.; (veralt.) Einem seine Tochter ehelich v. [verbinden]. 6aetc. — Refl.: Sich zu Etwas v.; Der Bürge verpflichtet sich, für Jemandes Verbindlichkeiten aufzukommen; Wo er sich mir und ich mich ihm verpflichtet. 6, 97; 51; Kein hoher Geist, der frei sein kann, verpflichtet sich an den Hof eines Despoten. A. 1, 233 etc. — Dazu: Verpflichtung = Verbindlichkeit, Pflicht: Seinen Verpflichtungen nachkommen, sie erfüllen; Eine schwere Verpflichtung eingehn W. 4, 127), übernehmen; Dazu habe (fühle) ich gar keine Verpflichtung etc.; Dienst-, Frohn-, Gegen-, Schein- Verpflichtung (od. -Pflicht) etc. —
~ig, a. (~igkeit, f.): verpflichtet, zu Pflichtleistungen verbunden und schuldig: Da wir nach allen Kräften die Gottheit zu erhöhen p. [sind]. 9, 382; Bauern, die dem Gutsherrn p. waren. 6, 274; Geschäfte, die er .. zu betreiben p. ist. 13, 263; Wegen eurer p–en [schuldigen] Andacht. 1, 214b; Da er den Zinspfennig sollte geben, deß er doch nicht p. war. 229b; Sich auch für die Zukunft dazu p. machen [verpflichten]. Ph. 1, 167; Welche nie einem Menschen p. gewesen. 331; So war dieses Haus frei und jenes wiederum p. 2, 199; In p–en [schuldigen] Ehren gehalten. 49a; Dem er .. p. und unterworfen war. 2, 2, 345; Es preise sich, wer Keinem | mit seinem Leibe p. ist auf Erden. 528a; Die, so meinem Anspruch p. Joh. 5, 2; Die Verwandlung der p–en Arbeiter in heimatlose Tagelöhner. Erl. 6, 329; [Die Erde] dem Karst nie p. Ov. 1, 10; Er ist nicht p., klüger zu sein, als er vermag. Att. 2, 2, 41 etc. Zsstzg. s. die von Pflicht, z. B.: Wir bekennen uns dadurch ihm gleichsam dienst-p. 15, 55; Seiner Schönen mit Leidenschaft dienst-p. 18, 243; Dienst-p–keit. 1, 25; Ding- p., verpflichtet, sich einem best. Gericht zu stellen; Frohn-p. D. 29; Nicht Leibeigene, Frau, Guts- p–e nennt sie ein Jeder. 2, 20; Die allgemeine Militär-p–keit. 7, 278; Pfand-p., durch ein gegebnes Pfand zu Etwas verpflichtet. Pflug-p., zu Spanndiensten beim Pflügen p.; Daß er nun das soldaten-p–e Alter hatte. Verg. 24; Steuer-p.; Tribut-p. od. zinsbar gemacht. B. 145a; Zehent- p., zum Zehenten verpflichtet u. ä. m. —
~lich, a.: pflichtgemäß, eifrig und streng und treu (in der Pflicht- erfüllung): Niemand betete p–er das Paternoster. Sonn. 458; N. 66; Vor der Lieblichsten Altane | steh ich p. alle Abend. 327; Minder p. ist die Schreibweise der Quellen befolgt worden. V. 985; 1, 1, 205 etc.
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