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Pflege
Pflêge, f.; –n:
1) ohne Mz.: die für das Wohlbefinden und Gedeihn von Etwas Sorge tragende Obhut und Aufsicht: Jemand, z. B. ein Kind, einen Kranken etc. oder Etwas, z. B. ein Land, einen Bezirk, ein Amt, eine Kasse etc. Jemandes P. übergeben, überlassen, anvertrauen; Der Patient hat gute Abwartung und P.; Einem gute P. angedeihn lassen; Die P. des Gärtners [subjekt. Genit.] für die Blumen; Die P. der Blumen [objekt. Genit.], s. a; Jemand, ein Kind in der P. haben, in die P. nehmen; Dem Alten die P. der Jugend vergelten. Geßner; Wie mich die persönliche P. meines alten Vaters beschäftigte. G. 17, 161; Dürre abgehärnete Mähren . ., Mähnen und Haare, ohne Wartung und P., zusammengeknetet. HKleist E. 1, 12; Solche Kranke | wie du, mein Sohn, verlangen gute P. | und wohnen unterm Aug des Arzts. Sch. 256b; Gleich in ihre [der Blumen] P. theilet | sich des Styx, des Äthers Macht. 55a; Ob sie [die Kraft] bereits hinschwand durch .. elende P. V. Od. 21, 284; Die P. des Barts, des Haares, des Teints, der Nägel gehört zu den Hauptgegenständen der Toilette etc.
a) In unzähligen Zsstzg. nach dem Ggstd. der P., mit einem dem objekt. Genit. entsprechenden Bstw., z. B.: Acker- (s. 2b); Almosen-; Amts-; Armen-; Bienen- (s. 2b), Blumen-; Findel- oder Findlings-; Gerechtigkeits- (Sch. 1027a), Gerichts- oder Justiz-, Rechts-; Haar-; Haut-; Kranken-P.; Die Pächter sorgen [in Homburg] für die Brunnen-P. Ense Tag. 2, 326; Daß ich zur Verbesserung der sittlichen Gefangenen-P. reise. Gutzkow R. 6, ..; Ehe nicht unsre ganze Gesellschaft ge- ändert ist, ist alle Kunst-P. Spitalsuppe. 3, 302; Gemeinschaftliche Rath-P. über Gegenstände im gemeinen Leben wäre eine der größten Wohlthaten, die mit dem Ehebündnis vergesellschaft sind. Forster Br. 1, 414; Die bei der Weisheitspfleg’ auch gerne getafelt. V. 2, 123 etc.
b) zuw. auch subjektivem Genitiv entsprechend: Durch Mutter-P. und Mutterliebe das Bittere seines harten Schicksals zu mildern. Matthisson E. 1, 359 etc.
2) (s. 1) veralt., mundartl.: der einem „Pfleger“ (s. d.) zur Verwaltung untergebne Bezirk und die administrative Gewalt darüber; Pflegeamt (2); Amt (3), auch Pfleg(er)schaft, Pflegnis etc., s. namentl. Haltaus 1481; Schm. 1, 328 und z. B.: Die Stadt Stolp sammt der ganzen Pfleg daselbst zu Pfande setzen. Kantzow 1, 350; Er kauft .. zu diesem Feld ein Vorwerk und die P., | die Fischerei etc. Hagedorn 2, 295; In 37 große P–n (Provinzen) getheilt. Jahn M. 100; Welcher .. eine ganze P. seufzender Unterthanen mit seiner .. schreibenden Bande plündert. Rabner 4, 51 etc., auch Pflegei (vergl. Amtei). So: Stadt-, Land-, Reichs-P. (und Pfleger) etc.
a) verallgemeinert zur Bez. eines Gebiets, Orts, in Bezug auf das sich dort Findende (vgl. Fleck 1 und Anm. 2): An den Orten und P–n, wo sie sich aufhalten. Döbel 2, 177b etc.
b) (s. a und
1) namentl.: eine Gegend, ein Strich Landes in Bezug auf den Ertrag, die Kultur: Ein in der besten Getraide-P. [oder -Gegend] gelegnes Gut. Adelung, vgl.: In dieser Pflicht wächst guter Wein. Ders., so: Acker-, Bienen-, Korn-P. etc. Ders. 3) veralt.: eine Leistung, zu der man verpflichtet ist, Abgabe. Haltau-, s. Pflicht 1a.
Zsstzg. s. 1a, b und 2b.