Pflege
Pflêge, f.; –n:
1) ohne Mz.: die für das Wohlbefinden und Gedeihn von Etwas Sorge tragende Obhut und Aufsicht: Jemand, z. B. ein Kind, einen Kranken etc. oder Etwas, z. B. ein Land, einen Bezirk, ein Amt, eine Kasse etc. Jemandes P. übergeben, überlassen, anvertrauen; Der Patient hat gute Abwartung und P.; Einem gute P. angedeihn lassen; Die P. des Gärtners [subjekt. Genit.] für die Blumen; Die P. der Blumen [objekt. Genit.], s. a; Jemand, ein Kind in der P. haben, in die P. nehmen; Dem Alten die P. der Jugend vergelten. Wie mich die persönliche P. meines alten Vaters beschäftigte. 17, 161; Dürre abgehärnete Mähren . ., Mähnen und Haare, ohne Wartung und P., zusammengeknetet. E. 1, 12; Solche Kranke | wie du, mein Sohn, verlangen gute P. | und wohnen unterm Aug des Arzts. 256b; Gleich in ihre [der Blumen] P. theilet | sich des Styx, des Äthers Macht. 55a; Ob sie [die Kraft] bereits hinschwand durch .. elende P. Od. 21, 284; Die P. des Barts, des Haares, des Teints, der Nägel gehört zu den Hauptgegenständen der Toilette etc. —
a) In unzähligen Zsstzg. nach dem Ggstd. der P., mit einem dem objekt. Genit. entsprechenden Bstw., z. B.: Acker- (s. 2b); Almosen-; Amts-; Armen-; Bienen- (s. 2b), Blumen-; Findel- oder Findlings-; Gerechtigkeits- 1027a), Gerichts- oder Justiz-, Rechts-; Haar-; Haut-; Kranken-P.; Die Pächter sorgen [in Homburg] für die Brunnen-P. Tag. 2, 326; Daß ich zur Verbesserung der sittlichen Gefangenen-P. reise. R. 6, ..; Ehe nicht unsre ganze Gesellschaft ge- ändert ist, ist alle Kunst-P. Spitalsuppe. 3, 302; Gemeinschaftliche Rath-P. über Gegenstände im gemeinen Leben wäre eine der größten Wohlthaten, die mit dem Ehebündnis vergesellschaft sind. Br. 1, 414; Die bei der Weisheitspfleg’ auch gerne getafelt. 2, 123 etc. —
b) zuw. auch subjektivem Genitiv entsprechend: Durch Mutter-P. und Mutterliebe das Bittere seines harten Schicksals zu mildern. E. 1, 359 etc. —
2) (s. 1) veralt., mundartl.: der einem „Pfleger“ (s. d.) zur Verwaltung untergebne Bezirk und die administrative Gewalt darüber; Pflegeamt (2); Amt (3), auch Pfleg(er)schaft, Pflegnis etc., s. namentl. 1481; 1, 328 und z. B.: Die Stadt Stolp sammt der ganzen Pfleg daselbst zu Pfande setzen. 1, 350; Er kauft .. zu diesem Feld ein Vorwerk und die P., | die Fischerei etc. 2, 295; In 37 große P–n (Provinzen) getheilt. M. 100; Welcher .. eine ganze P. seufzender Unterthanen mit seiner .. schreibenden Bande plündert. 4, 51 etc., auch Pflegei (vergl. Amtei). So: Stadt-, Land-, Reichs-P. (und Pfleger) etc. —
a) verallgemeinert zur Bez. eines Gebiets, Orts, in Bezug auf das sich dort Findende (vgl. Fleck 1 und Anm. 2): An den Orten und P–n, wo sie sich aufhalten. 2, 177b etc. —
b) (s. a und
1) namentl.: eine Gegend, ein Strich Landes in Bezug auf den Ertrag, die Kultur: Ein in der besten Getraide-P. [oder -Gegend] gelegnes Gut. vgl.: In dieser Pflicht wächst guter Wein. so: Acker-, Bienen-, Korn-P. etc. — 3) veralt.: eine Leistung, zu der man verpflichtet ist, Abgabe. s. Pflicht 1a.
Zsstzg. s. 1a, b und 2b.
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