Pfennig
Pfenning)
Pfénnig(Pfénning), m., –(e)s; –e; -, –s-:
1) (s. nam. 1, 311 ff.) eine Münze von (nach Zeit und Ort) wechselndem Werth, heute gew. nur als Scheidemünze = ¹2, oder (z. B. in Sachsen) ¹o Groschen; ¹ Kreuzer, — doch auch, theils als Uberbleibsel einer ältern Bed., nam. in Zsstzg. = Geldstück, theils verallgemeinert (vgl. Groschen etc.), nam. in Mz. = Geld (s. auch Br. 331b):
a) als Scheide- oder geringe Münze: Wer den P. nicht ehrt, ist des Groschens (oder des Thalers) nicht werth. Sprchw., s. 4740 etc.; Auf R. 3, 245 etc.) oder bei Sch. 308) Heller und P., — bis zum letzten P. B. 101b) bezahlen etc.; Nicht einen oder keinen (rothen) P. in der Tasche; Für Etwas nicht drei P. (oder P–e V. 12, s. Anm.) geben; Er wollt alle die Bundesräth, die .. meine Sach .. treulich gemeinten, mit einem Pfenning Weck speisen. 229, so wenig sind ihrer; Der P., den du giebst, | trägt seinen Thaler. 7, 90; Lässt Kaffe öffentlich bereiten, | daß für drei P. Jedermann | sich seinen Magen verderben kann. 150 etc. —
b) = Geld oder Geldstück (s. o.), z.B.: Dank’s dem P., | daß du nicht bist pfinnig. Sprchw. 4750 ff.; Der Geistliche zog ein Goldstück . . | und er reicht’ es dem Schulzen und sagte: Theilet den P. | unter die Dürftigen aus. 5, 60; Ich bin um den blutigen (s. d.) P. gekommen, mit dem ich hätte auswandern können. LvS. 277, wohl zunächst (s. a) der rothe, kupferne P. (s. Blut-P.), hier als Bez. für all mein Geld bis aufs Letzte; Betrüger sind’s, die leihn und nicht bezahlen können; | der fremde P. wird einst ihr Gewissen brennen. 255; Die Nichts danach fragen, ob die .. Stadt .. Ehre oder Schande überkäme, wenn sie nur ihren P. hätten. 5, 172a; Sehen sie so genau aufihren P. und geizen. 410b; Wie ein gemeiner P. [s. c u. vgl. 71] zusammengebracht werden könnte. 24, 17; Die drei P–e [s. Anm.]. worauf unsere Vorfahren sich soviel zu Gute thaten und die der Luxus der Enkel so sorglos verschwendet, der ordentliche Zehr-P., der Spar- und der Noth-P. Ph. 4, 295 (vgl.: Drei P–e muß ein guter Hausvater haben: einen Zehr-, Ehr- und Noth- P. Sprchw. 4753) etc., vgl. die imperat. Hw. zur Bez. eines Geizhalses: Der Drück- oder Küß-den-P. etc. und: P.-los (= ohne Geld). Weim. 464; Par. 1, 70 etc. —
c) (s. b) mit Ordnungszahlen = einem Bruch zur Bez. des wievielten Theils vom Vermögen, Werth einer Sache etc.: Von dem Gelde .. nehmen die Fürsten den sechsten Pfenning. 2, 403; Den vierten P. von seinem Erwerb steuren. Ph. 1, 204; Eine Auflage auf den hundertsten P. zu machen. 868a; Die Auflage des zehnten und zwanzigsten P–s. 880a; Das, was sie ihnen stehlen, kaum für den zehenden P. oft verkaufen. 3, 715³³); Auf welche Stücke nicht der dritte P. geliehen worden war. 2, 52 etc. —
2) nach der Ahnlichk. Bez. mehrerer versteinerten Muscheln, z. B.: Die Todtenkopfsmuschel. . . Man kannte sie sonst nur versteinert (Anomia craniolaris) unter dem Namen brattensburgische P–e, welche ungemein häufig im Kalkstein vorkommen, bes. bei Brattensburg in Schonen. 5, 503 etc. —
3) Wappenk.: kreisrunde mit Metall tingierte Figuren. — 4) Bergb.: als Bez. eines Grads der Bauwürdigk.: „6 Pf.“ 40, 212, s. Dreier. — 5) (s. 1) als Gewicht, z. B. als Handelsgewicht = ½/ Quent; als Silbergewicht = ¹½ Mark etc. — 6) (s. 1) In Friesland ist das Hauptmaß die Pondemate oder Pfundmaß .. in 20 Schillinge oder Einsen und die Einse Land in 12 P–e eingetheilt. Nachg. 228 etc. — 7) P–e, d. i. Ruthenhiebe auf die Finger gegeben. 10, 30; Ruthen-P. s. Pfund 4 und Schilling.
Anm. Ahd. phantinc, pfendi(n)c, pfending, pfenni(n)c, mhd. phenni(n)c, pfenni(n)c etc. zu Pfand (s. d.), wohl zunächst die Münze als auslösendes Pfand beim Tauschhandel, s. 1, ’317. Heute, wie schon bei gw.: Pfennig. In Mz. als Maß korrekt uv. (vgl. Glas 2f; Mann 16b; Fuß 4 etc.), vgl. je das letzte Bsp. in 1a und 1b. Dazu: P.-werth (s. d.), veralt. und mundartl. verkürzt: Pfennwerth etc. — Versch.: Hirs oder Pfennich. Sp. 154a, auch P., s. Fench, aus lat. panicum.
Zsstzg. zu 1, z. B.: Herzog Gontzen von Schwaben schlug ein Münz mit einem Löwen, die wurde lang hernach genennt Gontzenpfenning. Stumpf 393a etc., ferner nach dem Gepräge z. B.: A-, Bock-, Drachen-, Händlein-, Kamm-, Kreuz-, Löwen-, Posthörnlein-, Raben-, Räder-, Rappen-, Rauten-P. u. ä. m., ferner vergl. die von Groschen, Münze und Geld, für welche oft — gleichsam mehr individualisierend — die von P. stehn, z. B.: Áblaß- [1b]:
1) vom Papst geweihter Schau-P., gw. am Rosenkranz getragen. —
2) Geld für den Ablaß, vergl. Beicht-P. — Bánn- [1b]: im Mittelalter ein an den Fiskus zu zahlendes Strafgeld. — Bāū- [1b]: Abgabe für die Bau-Erlaubnis. — Bēīcht- [1b]: von dem Beichtenden zu zahlendes Geld. — Béttel-: erbettelter Pfennig: Meine B–e oder -Dukaten. R. 9, 342; Was dem Manne B., wird dem Weibe Krösusschatz. Z. 9, 241 etc., vgl.: Ich warf mein Leben wie einen Bettler-P. vor die Barbaren, aber sie wollten mich nicht. H. 2, 60 etc. — Bēūte-: erbeutetes Geld. Bild. 2, 58. — Bīēr-: Abgabe vom Bier, ähnl.: Brot-, Fleisch-, Mehl-, Milch-P. etc. — Bléch-: aus Blech: Klappern prahlend mit B–en, als wenn es Goldstücke wären. 2, 267, s. Zahl-P., — nam. auch, wie Hohl-, Schüssel-, und veralt.: Heiligen-, Pfaffen-P. = Brakteat. — Blūt-: rother (oder Kupfer-) P.: Ich habe keinen B. Dicht. 1, 14, s. [1b] — Brōt-: s. Bier-P. — Brücken-: Brückenzoll. — Bǘchsen-: Pfennige, Geld in der Sparbüchse, Spar-P. Sar. 15a. — Dēīchsel-: Deichselgeld. — Dénk-: Denkmünze: In Form eines D–s oder Medaille. 1, 401 etc., vgl.: Auf einen seiner Gedenkpfenning ließ er diese Reimen schlagen. 352 und Schau-P. — Díck-: Garg. 260a etc. s. Groschen, Anm. und vgl.: Jtem 20 Fl. an dicken Pfennigen, der[en] einer 20 Xr. gilt. 1, 314 etc. — Díng-: Hand-, Miethsgeld: Hatte in der Stadt Dienste genommen und zeigte .. den D. 1, 116 etc., vgl. 1160. — Dóppel-: Zweipfennigstück. . — Drēīhellers-: drei Heller haltend; übertr.: Seinen D. [wie: seinen Senf, s. d.] auch darzu geben. Erzn. 401 etc. — Drück- (den), Drücken-: s. [1b] am Ende. — Ehren- [1b]:
1) eine zu Jemandes Ehren geprägte Münze, vgl. Denk- P. —
2) eine Medaille (s. d.) oder Geld, das Einem als Ehrenpreis zuerkannt (verehrt) wird: Einen Kranz von Eichenlaube .., der mit .. einem E. von 50 Thalern verknüpft ist. Ph. 4, 78. —
3) Geld zu den vom Anstand gebotnen Ausgaben dienend: Vordem konnte man einen Noth- und E. daraus machen [lösen]. 1, 212; Einen Zehr-, Noth- und E. 3, 818³⁶) etc., s. [1b] und Gottes-P. 2. — Eīnbinde-: Pathen- P. als Eingebinde. — Flēīsch-: s. Bier-P. — Frēī-:
1) Frauengeld. —
2) eine auf Grundstücken freigelaßner Leibeigner haftende Abgabe. — Gedénk-: s. Denk-P. — Glátt-: s. Rechen-P.: Der neue G. läuft so gut durch die Hände. — Gnāden-: als Zeichen der Gnade verehrte Denkmünze. — Góttes-:
1) s. Gottesgeld. —
2) Almosen: In das Haus eines wackern Bürgers gehören drei Pfennige: der G. für die Armuth, der Noth-P. für die unsichere Zukunft, der Ehren-P. redlicher getreuer Sitte. Vog. 2, 236. — Háft-: Haftgeld: Da hätte er fürs Erste 20 Batzen H. und dann sollte er ihm zur rechten Zeit kommen, um anzustehen. helf U. 1, 132. — Héck-: s. Heckmünze. — Hēīligen-: s. Blech-P. — Hínter-: s. pfänden 2. — Hōde-: Schutzgeld für die Hode (s. d. I): Weil der H. oder der Hodeschilling mit dem Verfall der Münze zu sehr heruntergegangen. Ph. 2, 30. — Hōhl-: s. Blech- P. — Koráll(en)-: Art runder Scheibenqualle (s. d.), Porpita. — Kórb-: Schwänzel-P–e (s. d.) der mit dem Marktkorb zum Einkauf gesendeten Dienstboten etc. — Kúpfer-: kupferner (s. Blut-P.), auch: Schwarz-P. im Ggstz. zum Silber- oder Weiß-P. 26, 316 etc. — Küß-den- oder Küssen-: s. [2b]. — Mêhl-: s. Bier-P. — Mīēth-: Handgeld, s. Miethgeld 1 und Treu-P.: Ein Vetturin hatte mir den M. gegeben; denn es geschieht dort zur Sicherheit der Reisenden umgekehrt als bei uns. 24, 28; Er möchte mir diese Stelle nur einstweilen zum M. geben. 28, 119; 9, 1, 62 etc. — Mútter-: Geld, das die Mutter einem Kinde ertra giebt (s. Muttersöhnchen): Vermögender Leute Kind, hatte er etwas Lockeres und klapperte gern mit seinen M–en. R. 6, 271; Hätt’ ich einen M., | notabene, nicht zu klein. 4, 91 etc. — Nǟhr-: Geld, dessen man, um sich zu nähren, bedarf, s. Zehr- P.: Sie um ihren N. bringen. 3, 152 etc. — Nōth-: Etwas, das man für Ausgaben in dringenden Nothfällen zurücklegt und bewahrt (vergl.: Eine Birne für den Durst aufheben etc.): Kleinodien, die ihr auf ihrer Pilgrimschaft zum N. dienen sollten. Pr. 2, 81; Rauben den letzten N. einem Bettler. 209b etc., s. [1b] und Ehren-P. 3; Gottes-P. 2. — Opfer-: s. Beicht- und Seel-P. — Pāthen-: Pathengeld: Einen großen P. einbinden. 2, 118 etc., auch: Einbinde-, Tauf-, Wasch-P. (s. d.), mundartl.: Doten-, Pfetter-P. und daraus verderbt: Daß du dem Kind ein ehrlichen Vetter-P. gebest. . . Zum Tauf-P. 35 etc. — Pēters-: Gabe für den päpstlichen (oder St. Peters-) Stuhl. — Pfáffen-: s. Blech-P. — Rāūch-: Rauchgeld. — Réchen-: ein Blech-P. (s. d.) ohne Geldwerth, früher nam. beim Rechen- unterricht zur Veranschaulichung des Numerierens benutzt (Zahl-P.) und urspr. ohne Gepräge (daher: Glatt- P.), jetzt meist als Spielmarke (s. Dante), oft übrtr.: Wo Tugenden und Pflichten bloß R–e und alle Gesichter Masken sind. 6, 86; Der uns R–e für Münzen und Worte für Sachen giebt. 18, 243 etc. — Rēīse-: Zehr- P. Luc. 6, 82. — Rícht-: eine Münze, nach deren Gehalt sich die Ausprägung der übrigen richtet: Der Reichsthaler soll . . der Fuß [s. d. 5b] und R. aller übrigen im Reich gangbaren Münzen sein etc., s. 1, 314. — Rūthen- [7]. — Schāū-: Schaumünze: Bild. 2, 77. — Schüssel-: s. Blech-P. und Regenbogenschüssel. — Schwänzel-: Geld, das man auf deutsches Wörterb. II. den Schwanz klopft (s. d. 1f): Julen nahm ich alle ihre Sch–e, die sie sich bei den Markteinkäufen machte, ab; sie schnellte nur für mich. M. 1, 228 (s. Korb- P.); Ihr denkt doch nicht etwa, Schwiegervater, daß ich mir von dem Gelde Sch–e mache? Stammb. 47 etc. — Schwárz-: s. Kupfer-P. — Sêêl-: für Seelenmessen gezahltes Geld: Opfer- und S–e. SW. 53, 331. — Sílber-: Weiß-P. — Spār-: s. Büchsen- u. Zehr-P. — Strēīt-: (vralt.) in Erfurt ½Kreuzer. — Tāūf-: Pathen-P. 2, 5; 3, 724⁵ etc. — Trēū-: Treu-Pfand (s. d. und Treuhänder); Mieth-P.: Wenn ich .. ein Pfand, einen T. nicht verlange, sondern gebe. 18, 232. — Wásch-:
1) Pathen-P.: Daß das Kind mir den W. wiederbringe, den ich einbinden werde. M. 2, 117 etc. —
2) (scherzh., s. Waschmarkt, Gewäsche etc.) Den W. auflegen = schwatzen. — Wéchsel-: eine Münze, die nach dem Volksglauben verwechselt und ausgegeben, doch immer wieder zu dem Besitzer zurückkehrt. 4, 245. — Wēīß-: s. Kupfer-P. und Albus: Keinen W. in der Tasche. Kl. 1, 342. — Zāhl-: Rechen-P.: Laß die Andern gleißen wie sie wollen, so sind sie wie die Z. gegen die Gulden. 1, 308a; (1846) 70 etc. — Zêhr-: Geld zum Verzehren od. zur Zehrung, Nähr- P. und Viatikum: s. Ehren-P. und [1b], ferner: Wenn der Fürst oder seine Diener Bluthunde und Gelderpresser sind, wenn sie dem fleißigen Handwerker nicht nur seinen Spar-P., sondern auch seinen Zehr-P. wegnehmen. 1, 271; Jch hatte noch einen heimlichen Z., 50 Stück Goldes .. vernähet. 1, 196; Da konnte er auf einen reichlichen Z. von den Christianern rechnen. 16, 10; Als ein Landfahrer .. um eine Wegsteuer oder Z. anhielt. 1, 245 etc.
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