Faksimile 0525 | Seite 523
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Pfänner Pfännerschaft
Pfä́nner, m., –s; uv.:
Salzsied.: 1) Besitzer einer Salzkothe und der darin befindlichen Pfanne, im weitern Sinn: Jemand, der an Salzgütern (Kothe oder Soole) Antheil hat: Sowohl in die königliche Kothe als der sogen. P. oder Salzjunker [s. d.] ihre. SClara EfA. 2, 562 etc., vgl.: Da ein Junker, der Thalgüter [s. d.] hat, sein Gut nicht selber will versieden, so thut er’s aus einem andern „Pfentner“, der „Pfandwerk“ hat und er nimmt jährlich den Aufläuft. Mathestus Sar. 126a etc., Pfannherr. Dazu nach Zahl der Pfannen, die er jährlich zu sieden hat: Ein-P. etc. 2) in Zsstzg.: Neu-P., das in einer neuen Pfanne gesottne (minder reine) Salz. Frisch.
~schaft, f.; –en:
die Gesammtheit der Pfänner eines Salzwerks und: das Pfänner-Sein.