Pfalz
Pfalze
pfalzen
Pfalzer
Pfálz: 1) f.; –en:
Palast (s. d., Anm.), fürstliche Wohnung, Hofburgetc., — nur noch in gehobner Rede: Die Burg. . . | Mit hohen Ehren nahm man in der P. uns auf. 1, 1, 62); Ich war zu Rheinfeld an des Kaisers P. 530b; Lassen in der offnen P. | ihn die Hand zum Schwure heben. 547; Bauet er Abt Grimwalden eine schöne Behausung, welche nachmals die P. genennt und gemeinlich aller Äbte(n) Wohnung gewesen. 359a; b; 360a etc.; In dieser kaiserlichen Som- mer-P. [der Villa Hadrian’s]. Jt. 2, 358; Vaduz ..liegt vom Hof (meiner Wohn-P.) nur einige Kanonenschüsse. Fat. 1, 8 etc. So nam. (s. 2, 47b; 1, 309): Amtswohnung; das in solcher ausgeübte Amt (z. B.: Ihr Herren von der P. 8, 422, ihr die Dichter krönenden P.-Grafen — s. d. — oder Pfalzer. 1, 5); das einem P.-Grafen urspr. zum Lehn gegebne, dann erblich gewordne Land, so als geogr. Eigenn.: Die P. und als Theile derselben: Die Ober-, die Nieder- oder Unter-, Kur-, Erz-P., auch als Bez. des Fürsten: An der einen Seite stand Kur- P. mit dem Reichsapfel. 5, 48 etc. Dazu für die Bewohner: Pfälzer(in); Oberpfälzer etc., wie als Ew.: Pfälzisch, kurpfälzisch etc. — 2) f.; –n. — m., –es; –e: Balz (s. d.). — 3) m., –es; –e. —
~e, f.; –n: Falz 3: Kein spähender Nagel | tastet die P–e darin. 11, 144; M. 1, 255b etc. —
~en: 1) intr.: balzen: Den p–den Auerhahn. E. — 2) tr.: falzen. —
~er, m., –s; uv.: Pfalzgraf, s. d. u. Pfalz 1, — versch.: Pfälzer, ebd.
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