pfählen
Pfǟhlen, tr.:
mit Pfählen versehn, z.B.: 1) mit Merkpfählen, Etwas absteckend, feststellend, begrenzend (eig. und übertr., s. bepaalen): Ein Gebiet, einen Begriff p., ab-, be-p., um-, ver-p., auch ohne Uml., metonym.: Indem er einige allgemeine Begriffe hingepfahlt [als Merkpfähle, zur Orientierung hingepflanzt]. 22, 53. — 2) mit Pfählen, Etwas daran zu befestigen, anzubinden, nam. Pflanzen: Die Reben, den Hopfen, die jungen Bäume p., an-, be-p.; Er pfählt und biegt und zieht die zart- und jungen Stämme. 657; Zum Binden und P. des Weins. Ländl. 1, 132 etc. — 3) s. Pfahl 2: Ein Wappenrecht . ., | das bald die Schilde krönt, bald in vier Theile bricht, | bald pfählt, bald gegen- pfählt. 283 etc. — 4) auf oder mit einem Pfahl spießen: Lebendig begraben und gepfählt. 131; M. 3, 394; Gekreuzigt und gepfählt. 597b; Einen an-, auf-, lebendig durch-p. ꝛc-; Die Pfählung. 36b. Auch verallgemeinert = aufspießen, z. B.: Einen Schmetterling mit einem glühenden Pfriemen p. 7, 137 etc. Ugw. übertr.: Er schraubte den Ring ihr an und pfählte ihre Hand in seine. 1, 160, preßte sie. — 5) auch ohne Obj. = pilotieren, Grundpfähle zum Bau in die Erde rammen, — auch: Den sumpfigen Bauplatz aus-, be-, durch-p. etc. — 6) Dazu: Pfählung, f.; –en, z. B. 4; aber auch eine Gesammtheit von Pfählen, Pfahlwerk: Wenn . . eine der höchsten Wogen weit über die Pfählung flog. Silt 1, 25 etc.
Zsstzg. vgl. die von pflöcken, z. B.: Áb- [1]. — An- [2], z. B. auch: Er stand wie angepfählt. G. 29, 93; auch s. [4]: Warf er noch einen freundschaftlichen Blick auf seine Mitangepfählten. Gutzkow 11, 74. — Aūf- [4]: Der aufgepfählte Kopf des Mufti. Lohenstein Ibr. 106. —
Āūs-:
1) inwendig mit Pfählen versehn: Einen Schacht a. etc., s. [5]. —
2) [2] Ein Feld a. etc. — Be-: mit Pfählen versehn, s. [1; 2; 5] und: Den Weinberg b., s. [2]; Ihre Macht mit den Koncilien umzäunen und b. [1]. B. 39b; Die Art, durch Verba .. zu sprechen, macht jeden Ausdruck läßlich, es wird eig. durch das Wort Nichts bestimmt, bepfählt [1] und festgesetzt, es ist nur eine Andeutung. 39, 97; 3, 306, s. bepaalen. — I. Durch- [4]: mit einem Pfahl durchbohren. — II. Dúrch-: 1) = I. — 2) durch und durch, überall mit Pfählen versehn, z. B. [5]. — Gêgen- [3]. — deutsches Wörterb. II. Hin- [1]. — Um-: mit Pfählen umgeben, z. B.: Bald schneidet er die Reben | und bald umpfählt [2] er sie. 3, 468; Der Kämpfer sucht den Kämpfer im umpfählten Raume. 6, 53 etc., ferner [1] = ver-p., verpallisadieren: Englands Küsten, seht, | umpfählt die Fluth. Sh. 7, 164; Wie die Natur umbollwerkt unsre Insel, | sie steht, ein Park Neptuns, umpfählt, verzäunt | mit unersteigbarn Felsen etc. Cymb. 3, 1. — Ver- [1]: s. verpallisadieren, um-p.: Ihr zwängtet Jeden in den Raum ein, den bei jenem Aufschwunge der Geister der seinige eingenommen hatte, verpfähltet ihn hier, wie ein beschworenes Gespenst in seinem Banne, mit Distinktionen und Klauseln. 6, 99; Mit Sicherheit | sich wie Fabius verpf. A. 1, 131).
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