Pensee
Pensel
Pension
Pensionär
pensionieren
pensiv
* Pens~ée (frz. pangßē):
1) f.; –s:
~el: s. Pinsel. — ~ion (pangßiōn), f.; –en; -önchen: a) Gedanke. —
b) eine Blume, Stiefmütterchen. — 2) (s. 1b) a.: (unflektiert, wie: kokelikot, lila, paille etc., — und oft trochäisch – ⏑) stiefmütterchenfarb, violett ins Rothbraune fallend: Ein p. Band etc. —
1) (veralt.) Zinsen: Hauptsumm’ und P. bezahlt. 264; Geld .. auf P. anlegen. 287 etc. —
2) ein Gehalt, den Jemand ohne Amt und Dienst empfängt (s. Ehren-, Gnaden-, Ruhe-Gehalt und penfionieren): Fremder Herren P–en und Jahrgeld. 1, 152 etc.; Dichterpensiönchen. Woch. 44. —
3) Beköstigung für Geld; das Kostgeld; die Aufnahme in eine fremde Familie, bei der man für eine best. Summe wohnt und speist; eine Erziehungs- [oder P–s-]anstalt, „Kostschule“ 287): Sich oder ein Kind wo in P. geben, in halbe P. [wo man nur Beköstigung oder nur Wohnung hat]; In P. sein (vgl. verkostgelden); Seine P. halbjährlich bezahlen; Meine Tochter that ich in P., wo sie sich .. mannigfaltiger ausbildet als bei einem ländlichen Aufenthalt geschehen könnte. 15, 8; Als wir in der P. zusammenlebten. 24 etc. —
~ionǟr, m., –s; –e, –s: 1) Einer, der irgendwo in Pension ist (Kostschüler). —
2) zuw.: Einer, der eine Pension empfängt. —
~ionīēren, tr.: eine Pension geben, nam.: mit einer Pension in den Ruhestand versetzen. — Auch: Es dürfte schwerlich ein Fürst .. mich für die Verdeutschung be-p. 4, 118, mir eine Pension geben. —
~īv, a.: nachdenklich.
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