Pegel
pegeln
Pêgel, m., –s; uv.; -:
Kerbe oder sonst eine Marke, danach die Höhe, den Stand einer Flüssigkeit messend zu bestimmen u. das mit solchen Marken bez. Maß:
~n, tr. u. intr. (haben): a) für den Wasserstand: Bei gewöhnlichem Wasserstande von 9 Schuhen am Rhein-P. zu Köln. EE. 195; Die Schiffahrts-Verhältnisse bedingten für die Unterkante der Eisenkonstruktion der Brückenbahnen eine Höhenlage von 53“ am Kölner P., wodurch die Brückenbahnen selbst auf 55“ 11“ P.-Höhe zu liegen kommen. 12, 461 etc., vgl. scherzh.: Die P.-Höhe des schlammigen schwarzen Sumpfes, der in Folge vorhergegangener Regentage die Straße füllte, war überall dieselbe. Mark. 1, 5; Haupt- U. Neben- (od. Beziehungs-) P., jener die Höhe des Flusses etc. an der Hauptstelle, dieser die Höhe bei der nächsten Schleuse od. dem nächsten Landungsplatz angebend. —
b) bei Trinkgefäßen (Krügen), nach Weise der Paßgläser ein „Paß“ (s. d. 5a). 3, 302; Einen guten P. saufen. ebd. (s. 2). — 2) (s. 1b) ein best. Flüssigkeitsmaß: In Mecklenburg ist 1 P. = , Pott (s. d.); Ein P. od. 2 | zu gießen in den Hals. 7, 107; 8, 467; P.-Saufer 1, 150 etc. —
1) die Tiefe des Wassers messen (s. Pegel 1a). — 2) (s. ebd. 1b) saufen, so auch: Aus-p. (s. 3), s. picheln 1. — 3) (in Mecklenburg): Den Branntwein etc. aus-p. (s. 2), ihn pegelweise ausschenken, en détail, verkaufen.
Anm. S. Anm, zu beilen und Beil (in ältrer Form Beihel, ahd. bigil, pihal etc.), auch Beile (vgl.: Das Wasser geht über die Kerbe, s. d.), vgl. seemänn.: Peil hoch Wasser: der Augenblick der Fluth, in dem sie den höchsten Stand erreicht hat; ferner verallgemeinert: Peilen = abmessen, visieren etc. (s. beilen, Anm.) u. z. B. Peilung. BlW. 147; Wald 112 etc.
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