Pede
Pedell
* Pēd~e (lat.):
in der Wendung: Stante p. (od. pe, R. 5, 61): stehnden Fußes, sofort. —
~éll, m., –(e)s; –e; -: Bote und Diener eines Gerichts; Diener des Universitätsgerichts und der Universität; ähnlich auch Schuldiener: Gerichts-, Kanzlei-, Universitäts-, Schul-P. etc., vgl. 54: „Bidello, it.; span., bedel; frz. bédeau, Gerichtsbote, fußt genau auf ahd. petil, emissarius, minder genau aufags. bydel, praeco = butil, nhd. Büttel“, s. d. u. vgl. Pudel u. Schnurre.
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