pässlich
Pä́sslich, a.:
s. paßlich 2, gew. nur in Zsstzg.: Un-p.: = unpaß (s. d.), auch als attrib. Ew., vralt. auch (s. Baß III, Anm.): Einer un bäßlichen Person. 4, 425; Unbäßlichkeit. 12, 458; 476; Ich falle aus einer U–keit in die andere. 538; Br. 2, 2; Er sei unbäßlich. 22, 322 etc.; Wenn ihre U–keiten sie nicht verstimmten. Pr. 9, 34 etc.
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