Paschen
Páschen (s. Pasch, Anm.):
1) intr. (haben):
a) würfeln, doppeln (s. Pasch). —
b) mit Schussern Paar (s. d. II 2) oder Unpaar spielen. —
c) klatschend schallen: Fangen an zu tanzen, daß es pascht. Stein 81. —
2) tr.: schmuggeln, Waaren verbotnerweise über die Grenze führen, so auch aus-, ein-p. (vgl. einschwärzen): Unter Zurücklassung des gepaschten Guts. Krucifix (Berl.) 1, 96 etc.; übertr.: Der unendliche Schmutz, den man auf ihre Rechnung in die Literatur pascht. N. 1, 89 etc., vgl.: Die Bauren werden gestraft, wenn sie Hirschstangen, so sie gefunden, verschweigen oder verpassen. J. (s. 2, 41b), schmuggelnd, betrügerisch statt sie abzuliefern, verkaufen. Dazu: Pascher, Schmuggler. (60) 1, 192; Paschereien, Schmuggeleien. ebd.
Zsstzg. z. B.: Ab-:
1) intr. (sein): sich davon machen, sich trollen: Marsch! ich befehle dir, du Lümmel, abzubaschen. 3, 257; Jhre Matante wäre indessen abgepascht [gestorben, vergl. ab-rutschen, -schurren]. Lind. 2, 384. Ob zu 1c oder zu frz. passer, vorbeigehn etc. ?, doch s. auch: 2; abposchen. 1, 299 und abpaschollen. —
2) tr. [2]: Einen im Würfelspiel abwerfen: Euch abzupaschen, arme Schächer, | ist mir nur Spaß. — Aūs- [2]: schmuggelnd ausführen. — Eīn- [2]: Das E. dieses kontrebanden Punktes. 38, 102; Juwelen oder Brabanter Spitzen e. Sp. 25. — Ver-:
1) [2] heimlich bei Seite schaffen, weg-p.: Der Hund verpascht | dich nach Konstantinopel. 2, 35 etc., s. 8, 518. —
2) [1a; b] paschend verspielen etc. — Wég- [2]: ver-p. (1): Die hohe Seele, die sich mir verpfändet, | die haben sie mir pfiffig weggepascht. 12, 299 etc.
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