Faksimile 0505 | Seite 503
Paschen
Páschen (s. Pasch, Anm.):
1) intr. (haben):
a) würfeln, doppeln (s. Pasch).
b) mit Schussern Paar (s. d. II 2) oder Unpaar spielen.
c) klatschend schallen: Fangen an zu tanzen, daß es pascht. Meißner Stein 81.
2) tr.: schmuggeln, Waaren verbotnerweise über die Grenze führen, so auch aus-, ein-p. (vgl. einschwärzen): Unter Zurücklassung des gepaschten Guts. Grabowski Krucifix (Berl.) 1, 96 etc.; übertr.: Der unendliche Schmutz, den man auf ihre Rechnung in die Literatur pascht. Waldau N. 1, 89 etc., vgl.: Die Bauren werden gestraft, wenn sie Hirschstangen, so sie gefunden, verschweigen oder verpassen. Fleming J. (s. Frisch 2, 41b), schmuggelnd, betrügerisch statt sie abzuliefern, verkaufen. Dazu: Pascher, Schmuggler. Hausbl. (60) 1, 192; Paschereien, Schmuggeleien. ebd.
Zsstzg. z. B.: Ab-:
1) intr. (sein): sich davon machen, sich trollen: Marsch! ich befehle dir, du Lümmel, abzubaschen. Gotter 3, 257; Jhre Matante wäre indessen abgepascht [gestorben, vergl. ab-rutschen, -schurren]. JGMüler Lind. 2, 384. Ob zu 1c oder zu frz. passer, vorbeigehn etc. ?, doch s. auch: Bernd 2; abposchen. Schm. 1, 299 und abpaschollen.
2) tr. [2]: Einen im Würfelspiel abwerfen: Euch abzupaschen, arme Schächer, | ist mir nur Spaß. KlSchmidt. Aūs- [2]: schmuggelnd ausführen. Eīn- [2]: Das E. dieses kontrebanden Punktes. G. 38, 102; Juwelen oder Brabanter Spitzen e. Seume Sp. 25. Ver-:
1) [2] heimlich bei Seite schaffen, weg-p.: Der Hund verpascht | dich nach Konstantinopel. Blumauer 2, 35 etc., s. H. 8, 518.
2) [1a; b] paschend verspielen etc. Wég- [2]: ver-p. (1): Die hohe Seele, die sich mir verpfändet, | die haben sie mir pfiffig weggepascht. G. 12, 299 etc.