päppeln
Pä́ppeln, tr.:
faktitiv zu pappeln (2a): Ein Kind p., ihm Pappe (2a) geben, nam. es mit Pappe (mit der Saugflasche) st. der Mutterbrust großziehn (auf-p.), — dann auch scherzh. von Erwachsnen etc.: Gepäppelt so täglich zu sein. A. 2, 409; Womit er sich gerne p. lässt. 372; Welch sauberes Vöglein man gehegt und gepäppelt hatte. (1855) Nr. 24 etc., vgl.: P., pappeln, hätscheln, pflegen etc. 1, 290; schwzr. bibäbelen etc., s. Bippapp, Anm. und 68a.
Zsstzg.: Āūf-: groß päppeln (s. aufpappen): Wie das Kind allmählich aufgepäppelt wird. Eichendorf Phil. 110; Prutz Mus. 3, 196 etc., übertr.: Ein frommes, gelehrtes Schaf für euren Stall aufzupäppeln. Holtei Lammf. 1, 195; Ein von gelehrten Zeitungen aufgepäppelter Mensch. Tieck 5, 289 etc. —
Ver-: verhätscheln etc.: Eine Arbeitermasse, verwöhnt, verpäppelt. Bucher Nat.-Z. 12, 217 etc., schwzr.: Verbippäppeln.
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