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Ordonnanz ordonnanzen
* Ordonnánz (frz.), f.; –en; -:
1) gemeßner Befehl eines zu befehlen Befugten: Es ist des Kaisers Will’ und O. Sch. 397a.
2) ein zu Meldungen, Uberbringung von Befehlen etc. kommandierter Soldat, der zu dem Ende in der Nähe Dessen sein muß, der ihn zu Botschaften braucht. Freiligrath Garb. 1, 115 etc., auch: der Posten eines solchen Soldaten: Auf O. sein (bei Adelung: Ordinanz).
~en, intr. (haben):
militärische Befehle senden: Laß sie schicken und o. Sch. 328a.