Ordonnanz
ordonnanzen
* Ordonnánz (frz.), f.; –en; -:
1) gemeßner Befehl eines zu befehlen Befugten: Es ist des Kaisers Will’ und O. 397a. —
2) ein zu Meldungen, Uberbringung von Befehlen etc. kommandierter Soldat, der zu dem Ende in der Nähe Dessen sein muß, der ihn zu Botschaften braucht. Garb. 1, 115 etc., — auch: der Posten eines solchen Soldaten: Auf O. sein (bei Ordinanz). —
~en, intr. (haben): militärische Befehle senden: Laß sie schicken und o. 328a.
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