Ordalien
* Ordāli~en (mlat.), pl.:
Gottesurtheil (s. d.): So lange bleiben die Richtersprüche meistens O. des rohen Mittelalters, in denen blindes Los über Einsicht geht. 1, 236 etc.
Anm. S. 697 „Ordalie“, frz. (f.) von mlat. ordalium, dies vom ags. ordâl (n.) = nhd. Urtheil.
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