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entohnigen
Entōhnigen, tr.:
(veraltend) Einen oder sich eines Dinges e., davon losmachen, befreien (s. ohne 1c und Anm.): Aller Furcht entohniget. Brockes 4, 187; Wenn ich meinen Freund eines Lasters e. kann. Butschky Patm. 782; [Da die Sprache] der Grammatik gar nicht entohniget sein [entbehren] kann. Niebuhr Kl. Schr. 1, 56; Es gelingt mir noch, mich seiner zu e. V. Sh. 2, 18 etc.