offentlich
offentlichen
Offentlichkeit
Ōffentlich, a.:
1) im Ggstz. zu geheim = vor den Leuten, od.: so vor sich gehend, daß Jedermann es sehn, hören, wissen, daran theilnehmen kann etc.: Ö–e Sitzung, Verhandlung des Schwurgerichts, der Stadtverordneten; Ö–e Vorlesungen, Kollegia (s. 2); O–e Prüfung der Schüler; Ö–e Ärgernisse, Sünden, Schande, Buße; Ein ö–es Geheimnis, Etwas, das man geheim halten wollte, aber das doch Allen bekannt ist; Es ist kein Geheimnis, man spricht ganz ö. davon; Er darf sich nicht ö. sehn lassen; Jemand ö. beschimpfen, ihm ö. Abbitte thun; Etwas ö. bekennen, bekannt machen etc.; Habe frei ö. vor dem Kaiser und Reich widersprochen und bezeugt etc. 5, 279a; Eine solch ö. gemeine Predigt. Randgl. zu 2. 6, 3; Zu eben der Zeit, wo er den Prinzen durch diese ö–en Beweise seiner Achtung verpflichtete, wußte er ihn ingeheim desto empfindlicher zu verwunden. 797a; Steure du ingeheim, nicht ö. an das Gestade. Od. 11, 455 (vgl.: Daß du nit „offenlich“ in dein Vaterland schiffest. 48b), — sich zuw. nahe berührend mit offenbar (s. d. 1; vgl. Anm. und und mit 2. — 2) (s. 1) im Ggstz. zu privat: nicht für Einzelne, Wenige best., sondern für das gesammte Publikum; dann auch: auf das Publikum bezüglich, von ihm ausgehend etc.: Ö–e Gebäude (vgl. 3), Plätze; Auf ö–er Straße; Auf ö–em Markt; Der ö–e Gottesdienst; Sich ö., in einem ö–en Koncert hören lassen etc.; Die ö–e Meinung, wie sie sich im Ganzen und Großen im Publikum über Etwas geltend macht und ausspricht; Die Macht, die Stimme der ö–en Meinung; Mit den ö–en Sitten und der ö–en Meinung ändert sich auch der ö–e Geschmack. GrR. 1, 346 etc. (s. 4). Ungw.: Alle Kramläden und Werkstätten sind gegen die Straße geöffnet, Vieles ereignet sich außerhalb. Daher sind nur wenig größere Gebäude, auch nicht sonderlich, gegen das Ö–e verschlossen. 23, 381 = gegen die Straße etc. — 3) (s. 2) Ö–e Mädchen, Dirnen, Personen, Huren etc., Huren, die sich All- und Jedermann preisgeben, und so: Ö–e Häuser (z. B. Ph. 4, 124 etc.) = Hurenhäuser, Bordelle (vgl.: Der Liebe Haus, s. d. 2), vrsch. (s. 2). — 4) (s. 2) eine große bürgerliche Gesellschaft, den Staat betreffend und darauf bezüglich: Ö–e Ämter, Notarien, Anstalten; Das ö–e Recht, die Pflichten und Befugnisse aller Bürger des Staats umfassend; Ein ö–es Verbrechen, gegen die bürgerl. Gesellschaft; Das ö–e Wohl, Interesse; Unterschied zwischen Dem, was ein Beamter in seiner ö–en Stellung und, was er als Privatperson thut; Die Formen des ö–en und Privat- Lebens. Leg. 3, 120; Freiwillige, die der ö–e Geist [die patriot. Gesinnung] getrieben, sich ein paar Wochen umherhudeln zu lassen. 2, 155 etc. —
~en, tr.: in Zsstzg.: Ver-ö., Etwas öffentlich bekannt machen, publicieren; Ein Schriftsteller veröffentlicht ein Werk; Die Gesetze werden in den Gesetzsammlungen, in den Zeitungen etc. veröffentlicht; Eine Auktion etc. durch die Zeitungen, durch Ausruf, Ausschellen etc. ver-ö. etc.; Veröffentlichung, das V. und (mit Mz.) die dies bewirkende Anzeige, vgl. öffnen. —
~keit, f.; –en; –s-: 1) (ohne Mz.) das Offentlichsein: Die Ö. des Gerichtsverfahrens, der Sitzung, des Lebens, der Stellung des Beamten etc. —
2) etwas öffentlich Geschehendes, öffentliche Handlungen, Akte, Vorfälle etc.: Ich ging darauf aus, ein römisches Jahr zu schreiben, den Verlauf geistlicher und weltlicher Ö–en. 23, 196; Lässt weder Staat, noch Kirche, noch Herkommen es an Ceremonien fehlen. Alle Theile sehen sich [bei der Ehe] durch die bündigsten Kontrakte, durch die möglichsten Ö–en vor etc. 3, 346 etc. —
3) (selten) öffentliche Anstalt: Diese O. [den Omnibus] zu benutzen. Par. 3, 241.
Anm. Öffentlich, ahd. of(f)anlih, mhd. of(f)enlich, offentlich und so z. B. noch: Ich .. bekenn offentlich. 255; 258; B. 32b; 1, 96; 288; 8, 1a; 43a; 6, 326b; auch: Dem klaren offentlichen [offenbaren] gewissen Text des Evangelii. 117b; Das ist offentlich [offenkundig], daß die Mönche vorgeben etc. 374a etc. Ferner: Offenlich. 3, 215 Z. 27; 35, dagegen: offentlich 216 Z. 1); 6a etc.; 2, 3; 7; 8 etc. Steigrung nur zuw. in Bed. 1. Die Ableit. sind neuern Ursprungs, Ö–keit, z. B. bei etc., veröffentlichen fehlt selbst noch bei vgl. öffnen.
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