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oder
Oder: 1) conj., welcher bez., daß von mehrern (oft 2) genannten Ggstden, Fällen etc. einer statthat, wobei einerseits die genannten Ggstde etc. als gleichgeltend, gleichbedeutend erscheinen, andrerseits als entschiedne Ggstze, von denen nur der eine, das Andre ausschließend, statt haben kann, vgl. entweder; aber III 4f; bis und ein II Anm. 1e. 2) (s. 1) substant., nam.:
das Entweder O., zur Bez., daß nur zwei entgegengesetzte und einander ausschließende Fälle möglich sind, von denen der eine statthaben muß: In der Welt ist es sehr selten mit dem Entweder O. gethan; die Empfindungen und Handlungsweisen schattieren sich so mannigfaltig ab etc. G. 14, 50; Burmeister gB. 1, 69; Gutzkow 3, 106; Lewald W. 4, 27 etc. Ferner aber auch: Daß in allen diesen O. [verschiednen möglichen Fällen], welche Horaz hier auf einander häuft, eine feine Ironie über seines Freundes unruhige Sinnesart liegt. W. HB. 1, 175; Die Oder s. Contessa 8, 107 etc.
Anm. Ahd. odar, oder, mhd. oder, Fortbild. aus ahd. odo, ode, mhd. ode, goth. aiththau, s. Wackern. Gl. 415. B. (s. 181a und z. B. 287b) versuchte aus metrischen Gründen für das zweisilbige Bindew. das einsilb. o’r einzuführen (vgl. od’r. H. 8, 165; 284 etc., engl. or), ohne damit durchzudringen, vgl. auch für das entgegensetzende o. das gedehntere wie o., z. B. Brockes 9, 488 und dafür bei Logau: sonst o., s. L. 5, 335. Häufiger ist in gehobner Rede der Wegfall des o., z. B.: Früher, [o.] später, reif zum Grab, | laufen, ach, die Räder ab. Sch. 4a; Nichts Wahres lässt sich von der Zukunft wissen, | du schöpfest drunten an der Hölle Flüssen, | [o.] du schöpfest droben an dem Quell des Lichts. 511a.