obligat
Obligation
obligatorisch
Obligeant
Obligieren
Obligo
* Oblig~āt (lat.), a.:
verbunden, nam. Mus.: als nothwendige Begleitung mit der Hauptstimme verbunden: Sonate für Klavier mit o–er Violinbegleitung etc. —
~atiōn, f.; –en; –s-: Verpflichtung, z. B.: O., Herr Miller. 183a = ich bin Ihnen obliegiert, verpflichtet, sehr verbunden, als Höflichkeitsformel (s. verbinden 7), aber auch nam. Rechtsspr.: das Rechts- Verhältn., vermöge dessen Jemand von Einem eine best. Leistung zu fordern berechtigt und dieser dazu verpflichtet ist, wie auch die darüber ausgestellte Urkunde, nam.: Schuldschein, Schuldverschreibung. —
~atōrisch, a.: von verbindlicher Kraft; so beschaffen, daß man zur Leistung verpflichtet ist. —
~eant (frz. shánt): durch Höflichkeit, Dienstleistungen etc. verpflichtend. —
~īēren (frz. shīēren): verpflichten, nam. durch Höflichkeiten, Dienstleistungen, s. Obligation. —
~o (it.), n., –s; –s: kaufm.: die Zahlungs-Verbindlichkeit gegen Jemand: In Jemandes O. sein; Sein O. erfüllen etc.
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