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obligat Obligation obligatorisch Obligeant Obligieren Obligo
* Oblig~āt (lat.), a.:
verbunden, nam. Mus.: als nothwendige Begleitung mit der Hauptstimme verbunden: Sonate für Klavier mit o–er Violinbegleitung etc.
~atiōn, f.; –en; –s-:
Verpflichtung, z. B.: O., Herr Miller. Sch. 183a = ich bin Ihnen obliegiert, verpflichtet, sehr verbunden, als Höflichkeitsformel (s. verbinden 7), aber auch nam. Rechtsspr.: das Rechts- Verhältn., vermöge dessen Jemand von Einem eine best. Leistung zu fordern berechtigt und dieser dazu verpflichtet ist, wie auch die darüber ausgestellte Urkunde, nam.: Schuldschein, Schuldverschreibung.
~atōrisch, a.:
von verbindlicher Kraft; so beschaffen, daß man zur Leistung verpflichtet ist.
~eant (frz. shánt):
durch Höflichkeit, Dienstleistungen etc. verpflichtend.
~īēren (frz. shīēren):
verpflichten, nam. durch Höflichkeiten, Dienstleistungen, s. Obligation.
~o (it.), n., –s; –s:
kaufm.: die Zahlungs-Verbindlichkeit gegen Jemand: In Jemandes O. sein; Sein O. erfüllen etc.