notieren
notisicieren
Notifikation
Notiz
notorisch
Notturno
* Not~īēren (lat.), tr.:
sich Etwas zu Merkendes aufzeichnen etc., auch: auf-n. 13, 223) etc. —
~isicīēren, tr.: Einem Etwas n., kundthun. —
~ifikatiōn, f.; –en: Kundthuung, Kundmachung. —
~īz, f.; –en; -, –en-: Kenntnis, z. B.: N. von Etwas nehmen. 181a; Zur N., zur Kenntnisnahme etc., auch: kurzer schriftlicher Vermerk: Sich N–en machen etc. —
~ōrisch, a.: zur allgemeinen Kunde gekommen, stadt-, land-, weltkundig etc. —
~túrno (it.), –s; –s, -turni: nächtliches Ständchen, Nachtmusik.
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