neinen
Nēīnen, tr.:
selten st. ver-n. (s. d.): Das soll mir Niemand n.
Zsstzg.: Ver-:
1) das Nicht-Sein, Nicht-Statthaben (von Etwas) aussagen (s. den Ggstz. bejahen und vgl. leugnen): Eine Frage v.; „Nicht“ ist eine v–de Partikel; Wiegte v–d mein .. Haupt. 3, 325; Die Vernichtung, | v–d fängt sie an. 3, 112; Der Geist, der stets verneint. 11, 55; 17; Ablehnend ward auch die französische Kritik, v–d, herunterziehend, mißredend. 22, 44; 39, 84; 392; Das lässt sich nicht bloß bezweifeln, sondern gerade[zu] v. 11, 251; Mit einer v–den Kopfbewegung. Jb. 2, 104; Wer kann Dies mit Gewißheit bejahen oder mit Gewißheit v.? 34, 133 etc. —
2) (s. 1) seltner: zu etwas zu Gewährendem Nein sagen, es versagen. Ihr dürft zwar spröde scheinen | und, was ihr wünscht, v. 2, 275; [Es] werde ihnen kein Asyl versagt . .. Und könnten Fürsten dies v., | so etc. 6, 33; Thräne, sei verneinet [finde keine Erhörung]. 4b; Seele hat sie euch versaget . .. Liebe hat sie euch verneinet. 2a etc. —
3) dazu:
a) Bei diesen steifen und ernsthaften Verneinern auch nicht eine Spur von Schalkheit anzutreffen. Gs. N. 1, 93 etc. —
b) Verneinung: das V. und: etwas V–des, Negation: Doppelte Verneinungen, wie „Keiner nicht“ etc.; Durch Vorurtheile, durch Eigensinn .. und wie sonst alle die verkennenden, zurückschreckenden und tödtenden Verneinungen heißen mögen. 39, 21; 4, 19; Jhre eigene Selbstverneinung. Ver. 53 etc. —
c) Verneinbar: was verneint werden kann, Ggstz.: Unverneinbar, auch: Ein’ unverneinlich helle Spur. 9, 413; Den Gegenpart auf unverneinliche Sätze, mithin auch zum Geständnis treiben. 1, 384; 1, XXVIII, heute gw.: unleugbar (s. d.).
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