Faksimile 0409 | Seite 407
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Neffe
II. Néffe, m. (f.); –n; Neffchen, lein; –n-:
Bez. verschiedner Blutsverwandten, und zwar:
1) (veralt.) Kindeskind, so: Enkel: 1. Mos. 21, 23; Richt. 12, 14; Jes. 14, 22; 1. Tim. 5, 4 und weibl. Enkelin: Die Tochter des Ana, die N. Zibeon’s. 1. Mos. 36, 2; 14 etc.; Kindeskind, ein N., welcher von unsern Kindern geboren. Büchner Konk. 1190a; Du hast mit Gott (der aus deiner verrenkten Lenden von deinem „neflein“ soll Mensch werden) gekämpfet. Matthesius Pr. 197; Seht „Neff und Niefftelin, der Ehe werthste Schätze. Mühlpforth Hochz. 158 etc., vgl. vrkl. (s. Anm.): Die Mutter des Messia, die ist mit Joseph Geschwisterkind und sind Beides „Nifftel“ eines Großvaters Matthes . . . Daß Geschwisterkinder sich zur Ehe nehmen mochten, d. i. ein Großvater mochte seine 2 Nifftel oder zween Brüder mochten ihre Kinder zusammengeben. Luther 8, 126a.
2) (s. 1) heute gw.: männliches Geschwisterkind (wofür auch oft frz. Neveu, s. d.), wie Nichte (frz. Nidce) für das weibl. (s. u.), d. h. eine männl. Pers. im Vh. zu Onkel (Oheim) oder Tante; dann auch zuw. ausgedehnt auf den Sohn von N. oder Nichte (bestimmter: Enkel-, Groß-, Ur-N.) und in noch weitrem Sinne, wie ähnl. Verwandtschafts-Bez. (vgl. Oheim, Vetter, Base, Muhme etc.) als trauliche Bez. entfernterer männlicher Verwandten überh., wo dann theils beide Pers. einander als N–n anreden oder die jüngre N., die ältre Oheim heißt etc. Zu bem. ist noch, daß die Mz. öfters (vgl.
1) N–n u. Nichten umfasst, für welches Letztere mundartl. auch Neffin vorkommt (z. B. JvMüller 14, 98), wie auch: die N. Lohenstein (Epicharis 1, 124 etc.) Markus, der „neff“ Barnabä. Kol. 4, 10 [,,Vetter“ Eß]; Dieweil eine große Ehr . .. worden ist, eins großen Herrn Bänkling, Spörling und „Nef“ zu sein und heißen [vgl. Nepotismus]. Fischart Garg. 29a; [Der Oheim] sprach .. über Das, was er für sie [die Nichte] und ihre Kinder zu thun denke. Er hatte schöne Güter, die er .. seinen N–n [Kindern der Nichte, Groß-N–n] zu übergeben hoffte. G. 17, 158; Reinekens N., der Dachs, nahm jetzt die Rede ..: Mein Oheim etc. 5, 126; Reineke sprach: . . Geliebtester N.! . .. Er nannte den Kater | immer seinen N–n .. .. Heinze versetzte: So lasst mich wissen, mein N. etc. 146 ff.; Muhme das Weib zu begrüßen? und N–n die häßlichen Kinder? 280 (vgl. dafür: Öhme 276); Ich meines Bruders Kinder nicht erkennea? | ich meine N–n [N. u. Nichte] —, meine Kinder, nicht? L. Nath. 5, 8; Lieben Freund, „Neuen, Ohemen“ Kurfürsten! etc. (Kaiserlich. Edikt) Luther 1, 456b; Der N. als Onkel. Sch. 647 u. sehr viele Stellen in diesem Lustspiel; Den hoffnugsvollen Ur-N–n. OWildermuth Heim. 293 etc. Dazu als Fortbild. z. B.: Alle diese verschiedenen Verhältnisse von Schwager- und Schwägerinschaft, von Oheim-, Basen-, Neffen- und Nichtenschaft. Kapper Chr. 2, 214 (s. Basenschaft etc.); Jch hab es der Tante freundlich und mit neffenhafter Submission auseinandergesetzt. Holtei Nobl. 2, 73; So gestattet in oheimlicher Weisheit, daß ich euch in neffiger Dummheit meine Gedanken entdecke. Lammf. 1, 141 etc.
Anm. Ahd. nëvo, mhd. nëve (s. Benecke; Wackern. Gl. 403; Haltaus 1410; Schilter 629; Schm. 684 etc. über die versch. dadurch bez. Verwandtschafts-Vhe.), vgl. skr. naptri, lat. nepos (in Bed. 1 u. 2, vgl. Nepotismus). Dazu als Femin. skr. naptri, lat. neptis, ahd. nift und vrkl. niftilâ, mhd. niftel(e), noch im ältern Nhd. (s. 1 am Schluß): Euer liebe Niftel. Luther SW. 56, 107; 111 etc., vgl. Niftelgrade (und dafür: Der Mutter Niftelgut. Günther 451), heute allgm. aber mit niederd. Uebergang des „ft“ in „cht“ (vgl. I. After, Gracht): Nichte (s. d.).