namen
II. Nāmen, tr.:
(selten) mit einem Namen belegen, nennen (s. d.): Auf hohem Schulsitz, den Akademia | ihr namtet. 3, 57; Frau, sagt er, sei wohl und recht genamt [habe mit Recht den Namen]. 1, 165; Da ihn Einer .. namt: „Guter Meister“. 2, 6; Ein alter deutscher Name, damit man das Bild .. des Gottes genamt hat. 26 etc., auch: Evangelium wird darum also genämt. 9; Das [was] man ein Koncilium nämt. 12, 24 etc., vergl.: niemen (s. be-n.) und plattd. nömen. 3, 217 etc.; ferner: In den 90er Jahren hat man’s „Frihit und Glichhit [Freiheit u. Gleichheit] genamset“. A. 1, 389, s. 2, 230 etc.
Zsstzg. z. B.: Án-: mit einem Annamen belegen. Luther 3, 189b. —
Be-: Das Sklavenvieh, | wie Flaccus jene Zunft benamt. Göckingk 2, 158; Immer heißet es Strom und trägt von der Quelle zum Ausfluß | einen Namen .. | Täuschende Menschheit, du bist der benamete Strom. H. (WKoner 166); Schlegel Gd. 1, 128; Die dreibenamte Welt. Cäs. 4, 1; „Benampte“ Völker [die genannten, erwähnten]. Stumpf IV; Die gemeine Feigheit .. so vornehm zu b. Tieck DBl. 2, 117; Der feinere Koster benamt ihn | Harfenwein. V. 1, 39; Lange benamten wir dich den Humpeler. 2, 137; Od. 18, 6; Ov. 2, 357; Th. 7, 14; Ant. 1, 210; 339; Sh. 3, 366 etc.; Zur künftigen Benamung dieser Örter der Ausdruck „unsres rostock’schen Distrikts“ festgesetzt. Erbvgl. 126; G. 27, 370 etc. — Doppelzsstzg.: Daß er .. Ruprecht mit dem Höcker zubenamet wurde. Musäus M. 4, 110; Rückert Morg. 1, 210; Schlegel Sh. 7, 272; Tieck 2, 5 etc. — Nbnf.: a) Benamsen. SFranck Weltb. 59b; Da du nun Suleika heißest, | sollt’ ich auch benamset sein. G. 4, 75; Wunderlich benamste Inseln. 287; Diese von einem abgelegenen Quartier benamseten Fanarioten. 33, 329; 22, 352; 30, 458; 35, 384; 36, 14; 40, 39 etc.; Heine Lut. 1, 7; 2, 129; Immermann M. 2, 325; IGMüller Lind. 3, 160; IP. 3, 56; 7, 212 etc.; Das, was man Majestät, | Dianenschaft, Junonität | benamset. W. 10, 214; 15, 265 etc.; Allerlei Spottreden und Benamsungen. G. 22, 339; 3, 337; Ursach dieser Benamsung. Stumpf 389b etc.; Herzog Friedrich, zubenamset mit der leeren Tasche. Musäus Ph. 4, 6; W. Att. 2, 1, 119 etc. — b) Beniemen, benennen, festsetzen, bestimmen: Die beniemten Orte. Döbel 2, 78b; Zeit und Ort wird itzt beniemet. Fleming 479; In der obbeniemten Lehre. Günther X; Logau 3, 6, 70; Mühlpforth Hochz. 30; 146; Weise Jak. 57 etc. — Er-: (schwzr.) ernennen, erwählen, bestimmen: Einen Kaiser zu e. Stumpf 312a; Darauf ward ein Tag gen Köln ernamset. 131 etc.; Stalder. —
Spítz-: vgl. an-n., gw. Doppelzsszg.; Dem Manne, den Alexander von Rußland den „Henkerkönig“ bespitznamte. Nat.-Ztg. 14, 444. —
Um-: anders benennen: Die Scheren, die nun umnameten heilige Männer | und als Wag’ auspriesen. V. Ant. 1, 78; 2, 125 etc. —
Ver-: (schwzr.) im Partic.: namhaft, berühmt: Diese Stadt ist bei der Römer Zeit „vernampt“. und auch viel größer gewesen. Stumpf 394a; Ein „vernampt“ alt Geschlecht. b; 391a; 392a; 393a etc. — Zū-: einen Zunamen beilegen, an-n., zubenamen: Sancho, zugenamt der Heldenmüth’ge. H. Cid 70; Daher er den jambischen [Vers] Trimeter .. zunamte. V. H. 2, 372 etc.
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