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nahbar
Nāhbar, a.:
dem man nahen kann oder darf, gw. im Ggstz.: Un-n., unzugänglich, dem man nicht nahe kommen kann; Er verbarg das Geheimnis un-n. in jenem Heiligthum der Seele. Kompert Pfl. 1, 201; Zerfallen in un-n–en Parteihaß. Lewald W. 1, 3; 376; Die Un-n–keit, in welche seine Eifersucht die Gräfin bannte. 2, 148; In diesen für die Policei un-n–en Höhlen. Stahr Rep. 2, 324; Ein un-n–es Heiligthum. Waldau N. 1, 267 etc. u. nam. oft der sich Keinen zu nahe kommen lässt; dem Keiner ungestraft zu nahe kommt etc.: Achill mit den un-n–n Händen. Sch.1a; V. Jl. 13, 49; Od. 11, 502; 22, 70; Jenes un-n–e Thier. Th. 25, 280 etc.